Der Arbeitgeber ist verpflichtet, aushangpflichtige Vorschriften in seinem Betrieb an geeigneter Stelle zur Einsichtnahme auszulegen oder auszuhängen. Dadurch sollen die Beschäftigten sich über die für sie geltenden Schutzvorschriften informieren können.
Es zahlreiche Gesetze gibt, die der Arbeitgeber in seinem Betrieb bekannt machen muss („Aushangpflichtige Gesetze“). Diese Bekanntmachung hat an geeigneter Stelle, d.h. an einem für alle Beschäftigten während ihrer Arbeitszeit frei zugänglichen Ort, zu erfolgen. Die Beschäftigten müssen die Vorschriften ohne Störung durch andere Personen lesen können. Die Aushangpflicht besteht auf Dauer. Eine einmalige Information, beispielsweise per E-Mail, ist nicht ausreichend. Die Vorschriften sind in der jeweils aktuellen Fassung den Arbeitnehmern zur Verfügung zu stellen.
Hierzu gibt es von verschiedenen Verlagen entsprechende Angebote. Über die Bezugsmöglichkeit des Verlags der Gesellschaft für Marketing und Service der Deutschen Arbeitgeber mbH haben wir Sie bereits in der Vergangenheit informiert. Daher dieser Hinweis, dass die Printausgabe der Aushangpflichtigen Gesetze mit Stand Juli 2023 neu erschienen ist.
Aushangpflichtige Gesetze 2023
Rainer Huke/Christian Lepping
Aktualisierte 15. Auflage, Juli 2023
11,90 Euro je Exemplar
Die Aktualisierungen wurden im Bereich der zusätzlich zum Aushang geeigneten Gesetze vorgenommen:
Hinweis: Die Printausgabe kann auch im Fortsetzungsbezug bestellt werden. Jährliche Neuauflagen werden automatisch mit Rechnung zugeschickt. Eine erneute Bestellung ist nicht mehr nötig. Eine spätere Abbestellung des Fortsetzungsbezugs ist jederzeit möglich. Der Fortsetzungsbezug kann auf dem Bestellformular ausgewählt werden.
Online-Version für das Intranet
Für Unternehmen, die die Gesetzessammlung als pdf-Datei in ihrem Intranet veröffentlichen möchten, ist die Gesetzessammlung auch als Online-Version erhältlich. Die Kosten für diese Alternative betragen 7,95 Euro je Lizenz/Lizenzzeitraum; für eine barrierefreie Version 12,95 Euro je Lizenz/Lizenzzeitraum. Die Online-Version umfasst einen Aktualisierungsservice. Bei Gesetzesänderungen im Lizenzzeitraum wird die pdf-Datei zeitnah aktualisiert und den Lizenzinhabern kostenfrei zur Verfügung gestellt. Eine einfache Benutzerführung ist durch die Verlinkung des Inhaltsverzeichnisses gegeben.
Nähere Informationen, auch zum Lizenzmodell, können Sie der Webseite hier entnehmen.
Dort kann der Online-Service im Abonnement bestellt und die Datei sofort heruntergeladen werden. Für Bestellungen und/oder Rückfragen kann man sich auch direkt an den Verlag der GDA wenden.
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