grosshandel-bw bietet seinen Mitgliedern exklusiv einen neuen Service und stellt diesen in einem Web-Forum vor.
Nachdem der Bundestag am 11. Mai 2023 sowie der Bundesrat am 12. Mai 2023 einer vom Vermittlungsausschuss vorgeschlagenen geänderten Fassung des Hinweisgeberschutzgesetzes zugestimmt haben, ist bereits mit einem Inkrafttreten eines wesentlichen Teils des Hinweisgeberschutzgesetzes Mitte Juni 2023 zu rechnen.
Das Gesetz bedarf lediglich noch der Unterzeichnung des Bundespräsidenten und der Verkündigung im Bundesgesetzesblatt.
Pflicht zur Einrichtung und zum Betrieb einer internen Meldestelle
Unternehmen mit in der Regel mehr als 250 Beschäftigten sind ab dem Inkrafttreten zur Einrichtung und zum Betrieb einer internen Meldestelle samt einem internen Meldekanal verpflichtet. Für Unternehmen mit in der Regel 50-249 Beschäftigten ist gesetzlich eine Übergangsfrist (Pflicht gilt erst ab dem 17. Dezember 2023) geregelt. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, wenn trotz gesetzlicher Pflicht hierzu keine interne Meldestelle eingerichtet bzw. betrieben wird.
Hintergrund der Neuregelungen – Vermittlungsverfahren und Änderungen zum bisherigen Entwurf
Nachdem der erste Gesetzesentwurf, der vom Bundestag am 16. Dezember 2022 beschlossen wurde, im Bundesrat keine Zustimmung gefunden hatte, wurden neue Gesetzesentwürfe eingebracht, welche eine Differenzierung zwischen Whistleblowing-Regelungen für die Privatwirtschaft und den öffentlichen Dienst vorsahen. Dieses Vorgehen stieß auf vehemente Kritik. Vor diesem Hintergrund wurde zum ersten Gesetzesentwurf der Vermittlungsausschuss angerufen.
Am 09. Mai 2023 hat der Vermittlungsausschuss nun auf Basis des Gesetzesentwurfs vom 16. Dezember 2022 eine Empfehlung beschlossen, die im Vergleich zur ursprünglichen Fassung insbesondere folgende Änderungen beinhaltet:
Die baden-württembergische Wirtschaft sowie grosshandel-bw bewerten den Kompromiss im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat zum Hinweisgeberschutzgesetz kritisch. Die neuen Gesetzentwürfe, über die der Bundestag an sich am 30. März 2023 in 2. und 3. Lesung abstimmen wollte, sind damit letztlich obsolet.
Neuer Service von grosshandel-bw
Um unsere Mitgliedsunternehmen bei diesem komplexen Thema zu unterstützen, haben wir in den letzten Wochen nach einem zuverlässigen Kooperationspartner Ausschau gehalten. Wir sind fündig geworden und freuen uns, Ihnen unseren neuen Service-Partner WhistlePort aus Berlin präsentieren zu können. Die Hinweisgeber-Plattform von WhistlePort ist ein Kommunikationstool für die sichere und anonyme Abgabe von Meldungen und bietet bei Bedarf eine Betreuung als externe Compliance-Beauftrage an – für alle, die nicht über einen eigenen Compliance-Manager verfügen.
Mitglieder von grosshandel-bw erhalten exklusiv einen Kooperationsrabatt.
Um Ihnen diesen neuen Service von WhistlePort zeitnah vorzustellen, möchten wir Sie herzlich zu einem kostenfreien Web-Forum einladen. Hier wird Rechtsanwältin Kelly Straube, COO von WhistlePort, die Leistungen präsentieren.
Hierzu bieten wir zwei inhaltlich identische Termine – jeweils um 11:30 Uhr bis 12:15 Uhr – an:
Die jeweiligen Einwahldaten können nachfolgend nach Login heruntergeladen werden.
Nutzen Sie bitte diese Gelegenheit, um sich umfassend zu informieren und auszutauschen. Bei Fragen kommen Sie gerne auf das Team von grosshandel-bw zu.