Nachbericht

Insolvenzanfechtung aus heiterem Himmel

© Iaroslav Neliubov / Adobe Stock
mm

Sabine Reich

Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)

E-Mail-Kontakt
Tel: 0621 15003-0

Großhandel – Was tun, wenn die Lieferkette bricht, war das Thema des virtuellen Seminars am 25.11.2020 mit vielen Ratschlägen anhand konkreter Fallbeispiele.

Was tun, wenn ein Kunde seit einigen Monaten schleppend zahlt, ist das schon ein Anzeichen, dass eine Zahlungsunfähigkeit im Raum steht, die im Falle einer späteren Insolvenz des Kunden zur Rückforderung von in der Vergangenheit geleistete Zahlungen bis zu 4 Jahren führen kann? Schadet in einem solchen Fall die Vereinbarung eines Tilgungsplans, worauf muss im Kontakt mit dem Kunden geachtet werden und welche Anzeichen einer echten Krise dürfen nicht übersehen werden. Und vor allem, welche Strategien gibt es zum Schutz des eigenen Unternehmens im Vorfeld, aber auch dann, wenn die Krise des Kunden unübersehbar ist?

Das Basiswissen über die Gefahren der Insolvenzanfechtung ist nicht nur in Zeiten der Corona-Krise ein wichtiges Thema. Denn auch für das Jahr 2021 steht zu erwarten, dass viele Firmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Wenn Lieferungen sich verzögern, Zahlungsziele verändert werden und Ratenzahlungen vom Kunden erbeten werden, sind das schon Anzeichen, die zumindest dazu anregen sollten, eigene Strategien zu entwickeln, um im späteren Fall einer Insolvenz des Kunden sich gegen die Insolvenzanfechtung zu schützen.

Klauseln, die vor der Insolvenz des Geschäftspartners schützen und ein Beenden der Geschäftsbeziehung mit Rückabwicklung ermöglichen, sind unwirksam. Denn der Insolvenzverwalter soll entscheiden, ob und welche Verträge im Falle der Insolvenz fortgeführt werden oder nicht. Wirksam können jedoch Klauseln sein, die insolvenzunabhängig auf die Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden abstellen. Wie so oft, kommt es aufs Detail an. „Die Kontaktaufnahme mit dem Insolvenzverwalter ist enorm wichtig“, empfiehlt Rechtsanwalt Müller-Henneberg von der Kanzlei Luther, denn der Insolvenzverwalter entscheidet, ob eine bestehende Geschäftsbeziehung noch durchgeführt wird oder lediglich eine Anmeldung zur Insolvenztabelle stattfinden kann, die im besten Fall zu einer geringen Quote führt. Erfolgversprechend kann im Fall der Krise des Kunden oder Lieferanten auch die Durchgriffshaftung auf den Geschäftsführer sein, der trotz Vorliegen von Insolvenzreife keinen Insolvenzantrag gestellt hat. Denn der Geschäftsführer darf keine Verbindlichkeiten mehr eingehen, wenn er damit rechnen muss, dass die Verbindlichkeiten nicht mehr beglichen werden. Von dieser Möglichkeit, Schadenersatzansprüche geltend zu machen, wird laut Rechtsanwalt Müller-Henneberg in der Regel zu wenig Gebrauch gemacht.

Der Referent gab über das Basiswissen hinaus auch konkrete Ratschläge und Tipps, wie im Vorfeld schon die Gefahren einer erfolgreichen Insolvenzanfechtung verringert werden können. Dazu gehören auch zum Beispiel Sicherheiten über den verlängerten Eigentumsvorbehalt.

Auch wenn eine virtuelle Veranstaltung nicht mit einer Präsenzveranstaltung zu vergleichen ist, nahmen die Teilnehmer die Möglichkeit wahr, im Chat ihre individuellen Fragen zu stellen und konnten so in Kontakt mit dem Referenten treten und Antworten erhalten. Nachdem zu befürchten ist, dass die Corona-Krise noch länger andauern wird, stellt sich grosshandel-bw darauf ein, auch im neuen Jahr weiterhin virtuelle Seminare zu wichtigen Themen anzubieten.

Die Präsentation wird allen Teilnehmern zur Verfügung gestellt, ebenfalls die Fallbeispiele aus der Fragerunde.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form.
Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.