Die Insolvenzgeldumlage für das Jahr 2019 wurde festgesetzt und beträgt wie im Vorjahr 0,06 % des rentenversicherungspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts.
Die Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2019 (Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2019 – InsoGeldFestV 2019) tritt am 01.01.2019 in Kraft. Der Insolvenzgeldumlagesatz für 2019 beträgt dann wie im Vorjahr 0,06 % des rentenversicherungspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts und kann unter folgendem Link abgerufen werden:
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl118s1700.pdf