Beim Seminar „Rechtsprechung Aktuell“ präsentierte Richter Olaf Möllenkamp Ende Juni wichtige Urteile für die Personalpraxis mit einer Portion Humor, die man angesichts mancher Rechtsprechung dringend benötigt.
Mehr als 35 Teilnehmer saßen am 28. Juni vor ihren Bildschirmen und nahmen online am Rechtsseminar von grosshandel-bw teil. Referent Richter Olaf Möllenkamp vom Arbeitsgericht Lübeck brachte einen bunten Strauß interessanter Urteile mit, die er mit der nötigen Power den Teilnehmern vorstellte. Auch Corona wurde mit ausgesuchten Urteilen thematisiert – eine gute Vorbereitung für den Herbst, wo erneute Maßnahmen erwartet werden.
Auch die Themen Kurzarbeit, Betriebliches Eingliederungsmanagement, Allgemeines zur Kündigung, Betriebsverfassungsrecht, Aufhebungsvertrag und Zeugnis waren mit aktuellen Urteilen dabei. Der Ausflug in neue Beschäftigungsformen „new work“ mit alten Problemen war ebenfalls interessant. Genau wie am Ende der Veranstaltung der Ausblick in die möglichen Folgen aus dem Koalitionsvertrag 2022.
Der langjährige Experte im Bereich Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht schult Personalverantwortliche sowie Führungskräfte und ist in der Fortbildung von Fachanwälten im Arbeitsrecht aktiv. Und so war die Veranstaltung lebendig, denn neben dem Vortrag wurde das Angebot, direkt Fragen an Richter Möllenkamp und über den moderierten Chat zu stellen, von den Personalverantwortlichen rege angenommen.
Auch betonte Richter Möllenkamp immer wieder, wie angesichts der oftmals sehr schwierigen Fragen es wichtig sei, dass Mitglieder sich gut vom Juristen-Team des Verbandes gut beraten lassen können. „Services wie die jederzeitige Erreichbarkeit und Beratung, die Zurverfügungstellung von Checklisten und Musterschreiben, der HR Vertrags- und Zeugnisgenerator sowie aktualisierten Merkblättern sind wichtig und helfen den Unternehmen gerade in diesen schwierigen Zeiten enorm.“
grosshandel-bw freut sich über diese Wertschätzung und bedankt sich für den kurzweiligen und informativen Vortrag, der viele Teilnehmer veranlasste, den Verband zu bitten, Richter Möllenkamp auch im nächsten Jahr als Referenten zu verpflichten.