Das Bundesarbeitsministerium kündigt eine Gesetzesänderung an, wonach Arbeitgeber die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter genauer erfassen müssen.
Die Hoffnung, dass beim Thema Arbeitszeit alles so bleibt, wie es ist, schwindet so langsam. Derzeit müssen Arbeitgeber lediglich Überstunden, Sonn- und Feiertagsarbeit zeitlich erfassen. Bereits im letzten Jahr sorgte dahingehend ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) für Wirbel und erhielt massive Pressepräsenz.
In der Entscheidung des EuGHs heißt es wörtlich:
„Um die praktische Wirksamkeit der von der RL 2003/88 vorgesehenen Rechte und des in Art. 31 II GRCh verankerten Grundrechts zu gewährleisten, müssen die Mitgliedsstaaten die Arbeitgeber daher verpflichten, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzuführen, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann.“
Der EuGH führte weiter aus, dass es für das „System“ jedoch Spielraum gäbe. Hierbei sollten insbesondere die Besonderheiten des jeweiligen Tätigkeitsbereichs, sogar die Eigenheiten bestimmter Unternehmen, beispielsweise ihre Größe, Berücksichtigung finden können.
Es wird eine Herausforderung für den Gesetzgeber werden, diesen Anforderungen gerecht zu werden. Das Bundesarbeitsministerium ist momentan noch der Auffassung, dass nicht alles komplett auf den Kopf gestellt werden müsse, aber einzelne Elemente angepasst werden müssen. Der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil (SPD), möchte eine verhältnismäßige Umsetzung des EuGH-Urteils und übermäßige Bürokratie vermeiden.
Es bleibt insofern abzuwarten, welche Veränderungen an der bestehenden gesetzlichen Lage vorgenommen werden. Mit Spannung behaftet bleibt insbesondere die Frage, ob und wenn ja, in welcher Form Vorgaben in Bezug auf das objektive, verlässliche und zugängliche System gemacht werden.
Für Arbeitgeber – insbesondere im Großhandel – ist die unbürokratische Umsetzung des EuGH Urteils zu befürworten. Da auch das Urteil Spielraum für den Arbeitgeber einräumt, sollte der Gesetzgeber keine zu starren Grenzen setzen oder utopische Dokumentationspflichten einführen. Für viele Branchen und Tätigkeitsbereiche könnte die Übertragung der Aufzeichnungspflicht an den Arbeitnehmer eine Erleichterung darstellen. Ebenso sollten Unternehmen durch eine Gesetzesänderung keine finanziellen oder technischen Mehrbelastungen auferlegt bekommen.