Gemeinsame Erklärung des Gemeinde-, Städte- und Landkreistags in Baden-Württemberg sowie der Unternehmer Baden-Württemberg (UBW)
Nach massivem Widerstand hat Bundesarbeitsminister Heil von den Plänen im Haushaltsfinanzierungsgesetz zur Verlagerung der aktiven Arbeitsmarktpolitik für Jugendliche unter 25 Jahren von den Jobcentern auf die Arbeitsagenturen Abstand genommen.
Jetzt sollen die Betreuung von Rehabilitandinnen und Rehabilitanden und die Weiterbildung von Langzeitarbeitslosen aus dem Beitragshaushalt der Agentur für Arbeit finanziert, von den Agenturen administriert und damit der Bundeshaushalt entlastet werden.
Inhaltlich ist diese Aufgabenverschiebung nicht zu begründen, denn Rehabilitation sowie die Förderung und Qualifizierung von langzeitarbeitslosen und Sozialhilfeleistung beziehenden Menschen ist keine Aufgabe der Arbeitslosenversicherung. Die Beitragskasse ist kein Sparbuch, auf das der Arbeitsminister zugunsten seines Haushaltes einfach zugreifen kann.
Diese Pläne stehen auch in einem gewissen Widerspruch zum Bürgergeldgesetz, mit dem insbesondere neue Möglichkeiten der Jobcenter bei der Qualifizierung von Leistungsbeziehenden geschaffen wurden. Gerade einmal ein Vierteljahr nach Inkrafttreten dieser Regelungen zum Bürgergeld soll den Jobcentern die Aufgabe wieder entzogen werden. Mit Blick auf die strukturelle Unterfinanzierung der Jobcenter ist das kritisch zu bewerten.
Die Unternehmer Baden-Württemberg und die kommunalen Landesverbände Baden-Württemberg fordern die Bundesregierung auf, von diesem Vorhaben Abstand zu nehmen und für eine auskömmliche Finanzierung der Jobcenter zu sorgen. Eine gute Begleitung der Menschen, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, kann nur durch nachhaltige Strukturen vor Ort erfolgen.