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Kehrtwende bei der Corona-Osterruhe

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Sabine Reich

Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)

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Kanzlerin Merkel bezeichnet den Beschluss des Coronagipfels am 22.03.2021 zum verschärften Lockdown an Ostern als Fehler. Gründonnerstag und Ostersamstag bleiben als Werktage unangetastet.

Der Beschluss über den verschärften Lockdown über Ostern im Corona-Gipfel vom 22.03.2021 wurde heftig kritisiert. grosshandel-bw hat gemeinsam mit dem BGA auf die Folgeprobleme aufmerksam gemacht. Insbesondere wurde kritisiert, dass die Regelungen nicht durchdacht waren und für die Unternehmen zu erheblichen Konsequenzen führen, vor allem, wenn der verschärfte Lockdown so kurzfristig umgesetzt werden soll. Rechtliche Bedenken wurden an die Bundesvereinigung deutscher Arbeitgeberverbände weitergeleitet und der Austausch mit verschiedenen Ministerien (BVMI, BMEL) begann. Zahlreiche Reaktionen aus dem Mitgliederkreis haben grosshandel-bw erreicht und wurden an den BGA weitergeleitet.

Die Kritik wurde vom BGA im Namen seiner Mitgliedsverbände durch Anschreiben direkt an Staatsminister Braun vom Kanzleramt und ebenso an den Gesundheitsminister Spahn adressiert und waren mit der deutlichen Mahnung versehen, dass den Unternehmen der Geschäftsbetrieb in vollem bisherigem Umfang gewährt werden muss. Der Lebensmitteleinzelhandel ist auf die Belieferung durch den Lebensmittelgroßhandel angewiesen, leere Regale am Ostersamstag wären die Folge des verschärften Lockdowns am Gründonnerstag gewesen. Wie soll die die Bekämpfung der epidemischen Lage durch den vollversorgenden pharmazeutischen Großhandel erfolgen, der nach Ostern die Auslieferung von Covid-19-Impfstoffen über die Apotheken an Hausarztpraxen vorbereiten muss? Dies sind nur zwei von zahlreichen Beispielen aus der Branche.

Offensichtlich hat sich das Engagement der Arbeitgeberverbände gelohnt.

Kanzlerin Merkel hat im kurzfristig anberaumten Treffen mit den Ministerpräsidenten am 24.03.2021 den Beschluss vom 22.03.2021 zum verschärften Lockdown über Ostern wegen der Folgeprobleme für die Wirtschaft als Fehler bezeichnet. Aufwand und Nutzen stünden in keinem Verhältnis. Eine solche Kehrtwende gab es noch nie.

Das heißt im Klartext: Die grundsätzliche Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung bleibt am Gründonnerstag und Ostersamstag bestehen. Ersatzmaßnahmen wurden nicht beschlossen.

Es ist erfreulich, dass die Politik auf die Kritik der Arbeitgeberverbände so kurzfristig eingegangen ist und ihre Konsequenzen zieht. Bleibt jedoch die Frage, wie es überhaupt dazu kommen konnte, dass ein solcher Beschluss von 16 Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten abgesegnet wurde.

Das Team von grosshandel-bw steht für weitere Rückfragen zur Verfügung.

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