Die BDA hat einen Leitfaden für Arbeitgeber zum Umgang mit der Antiterror-Verordnung entwickelt. Er wurde hinsichtlich der zwischenzeitlich erfolgten Gesetzesänderungen aktualisiert.
Als Reaktion auf die Terroranschläge vom 11.09.2001 hat die EU 2001 und 2002 die sogenannten Antiterrorverordnungen erlassen. Daneben hat der deutsche Gesetzgeber das sogenannte Sicherheitsüberprüfungsgesetz erlassen. Es soll insbesondere auch verhindert werden, dass Terroristen oder Terrorverdächtige in das Wirtschaftsleben eingebunden sind und dadurch terroristische Aktivitäten mittelbar unterstützt werden. Hierzu zählt das Bereitstellungsverbot. Es umfasst auch den Arbeitslohn.
Demnach ist es Arbeitgebern grundsätzlich untersagt, Arbeitnehmern, die auf entsprechenden Terrorverdächtigenlisten auftauchen, Mittel zur Verfügung zu stellen, die zur Terrorverwendung geeignet sind. Aufgrund der Entwicklung der Auslegung des Bereitstellungsverbots auf nationaler und europäischer Ebene wird empfohlen, dieses Terrorlistenscreening nicht nur bei der Einstellung neuer Mitarbeiter, sondern in regelmäßigen Abständen durchzuführen, um das Bereitstellungsverbot effektiv einhalten zu können.
Der vollständige Leitfaden steht Mitgliedern von grosshandel-bw nachfolgend und nach dem Login zum Download zur Verfügung. Des Weiteren wird auf das Merkblatt zur Umsetzung des Bereitstellungsverbots, das auf der Internetseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle abgerufen werden kann, verwiesen.