Knapp ein Monat nach Einführung der neuen Corona-Arbeitsschutz-Verordnung starten Kontrollen der Gewerbeaufsicht.
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat ab dem 15. Februar eine Schwerpunktaktion der Gewerbeaufsicht zum Arbeiten im Homeoffice veranlasst. Anlass dafür sind die Vorgaben der Corona-Arbeitsschutz-Verordnung des Bundes, die seit dem 27. Januar gelten. Hierüber berichtete grosshandel-bw bereits ausführlich.
Zuständig für den Vollzug des Arbeitsschutzgesetzes und der Verordnungen auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes ist die Gewerbeaufsicht. In Baden-Württemberg sind diese in 44 Stadt- und Landkreisen sowie in den vier Regierungspräsidien tätig.
In einem Statement betonte Wirtschafts- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, dass ihr bewusst sei, dass die neue Verordnung zusätzlichen Bürokratieaufwand und auch Investitionen in die technische Ausstattung verursachen würden. Deshalb läge der Fokus dieser Schwerpunktaktion auf Beratung und Information. Die Ergebnisse der Schwerpunktaktion werden dem Wirtschafts- und Arbeitsministerium Ende April gemeldet.
Um die Einhaltung der neuen Verordnung zu prüfen, gehen die Arbeitsschutzbehörden auf Unternehmen zu. Dabei sollen insgesamt 1.500 Unternehmen im Land zunächst telefonisch befragt werden. Je nach Kreis zwischen 20 und 40 Unternehmen. Eine Brancheneinteilung werde nicht vorgenommen, vielmehr entscheide die Behörden selbst, welche Unternehmen kontaktiert werden.
Gleichzeitig erreichten grosshandel-bw erste Informationen, dass Unternehmen auch schriftlich angeschrieben werden, mit der Bitte, einen Rückmeldebogen zur Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen gemäß Corona-ArbSchV auszufüllen. Dem grosshandel-bw vorliegenden Anschreiben ist keine Ausfüllungspflicht zu entnehmen und es werden keine Sanktionen angekündigt, sollte keine Rückmeldung erfolgen. Allerdings dürfte bei einer Nichtbeantwortung eine Nachfrage und der Erlass einer Auskunftsanordnung erfolgen, woraus dann entsprechende Konsequenzen (insbesondere Bußgeld) folgen können.
Sollte eine Firma daher mit der Umsetzung der Vorgaben der Corona-Arbeitsschutzverordnung noch nicht begonnen haben, rät grosshandel-bw dazu, schnellstmöglich die Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen und die individuelle Umsetzung der Vorgaben der Corona-Arbeitsschutzverordnung zu prüfen.