Einzelne Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit haben Praxishinweise zu Korrekturanträgen beim Kurzarbeitergeld erstellt. Dies soll eine schnelle und unproblematische Abwicklung ermöglichen.
Offensichtlich kommt es derzeit vermehrt zu Problemen bei der Abwicklung von Korrekturanträgen beim Kurzarbeitergeld. Dies führt zu unnötigen Zurückweisungen und behindert eine schnelle Abwicklung.
- Bei mehreren Korrekturanträgen wegen kleiner Korrekturbeträge wäre es vorteilhaft, diese gebündelt zu stellen.
- Dies gilt auch, wenn kurzfristig mehrere Korrekturanträge hintereinander gestellt werden. Es ist möglich, hier nur einen Korrekturantrag zu stellen, wenn der zu korrigierende Betrag abschließend bestimmt wurde.
- Falsche oder fehlerhafte Angaben im Korrekturantrag (dies kommt vor) führen zu komplizierten Rückabwicklungen, eventuelle Nachzahlung von Steuer- und Sozialbeiträgen sowie im schlechtesten Fall zu Bußgeldern.
- Bei der Korrektur-/Abrechnungsliste sollen alle Mitarbeiter/-innen aufgeführt werden, die bereits in der ursprünglichen Abrechnungsliste enthalten waren und zwar in der gleichen Reihenfolge wie in der ursprünglichen Abrechnungsliste für den jeweiligen Abrechnungszeitraum.
Wenn neue Mitarbeiter/-innen hinzugefügt werden, sollte dies transparent und deutlich nachvollziehbar am Ende der Korrektur-/Abrechnungsliste erfolgen. Nicht sinnvoll ist es, neue Mitarbeiter alphabetisch oder anhand von Personalnummern in die Liste einzusortieren.
- Mitarbeiter/-innen, für die sich gegenüber der ursprünglichen Abrechnungsliste Änderungen ergeben, sind in der KUG-Abrechnungsliste/pauschalierte Sozialversicherungsbeitragserstattung/Anlage zum Leistungsantrag (Kug108) in der Spalte 1 mit einem „K“ für Korrektur zu kennzeichnen.
- Bei Folgekorrekturen müssen ebenfalls die Änderungen aus vorangegangenen Korrekturanträgen mit einem „K“ gekennzeichnet werden und gegebenenfalls mit einem Betrag von 0,00 Euro aufgeführt werden. Zur besseren Übersicht müssen die Folgekorrekturen deutlich und gesondert in einer Aufstellung für die Agentur dargestellt werden.
grosshandel-bw empfiehlt dringend, bei erforderlichen Korrekturen vorherigen Kontakt mit der jeweiligen Agentur für Arbeit aufzunehmen, um hier keine vermeidbaren Verzögerungen und bürokratischen zusätzlichen Aufwand herbeizuführen.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form.
Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.