Seit Jahren suchen die Firmen verzweifelt nach Kraftfahrern, eine Anerkennung als Mangelberuf durch die Bundesagentur für Arbeit ist bislang jedoch nicht erfolgt. Dies sollte dringend geändert werden.
Mangelberufe sind Berufe, für die es in Deutschland zu wenig Fachkräfte gibt und deshalb die gezielte Zuwanderung gefördert wird.
Nach den Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit ist eine sog. Bedarfsprüfung durchzuführen, bevor es zur Feststellung eines Mangelberufes kommt. Hierzu ist es erforderlich, dass in zwei Jahren hintereinander ein positiver Bedarf festgestellt wird. Diese Prüfung erfolgt anhand der an die Bundesagentur für Arbeit gemeldeten offenen Stellen für Kraftfahrer.
Im Juni 2018 hat die BA erstmals positiv festgestellt, dass ein Bedarf vorhanden ist, der nicht durch Arbeitskräfte aus dem Inland oder dem EU-Ausland gedeckt werden kann. Auch in diesem Jahr wird zum Stichtag 30.06. eine solche Bedarfsprüfung erfolgen und erst wenn diese erneut einen positiven Bedarf aufweist, kommt es zur Aufnahme des Berufes in die sog. Positivliste der BA. In dieser Liste werden die Berufe aufgezeigt, bei denen der Einsatz von Nicht-EU-Ausländern mit einer Arbeitserlaubnis innerhalb Deutschlands und der EU möglich wird.
Um endlich eine Feststellung zu dem Mangelberuf Kraftfahrer zu erreichen, gilt es daher alle offenen Stellen für Kraftfahrer auch gegenüber der örtlich zuständigen Agentur zu melden, was bislang nicht immer erfolgte. grosshandel-bw ruft deshalb dazu auf, die offenen Kraftfahrerstellen noch rechtzeitig an die Bundesagentur zu melden, damit eine Aufnahme in die Positivliste der BA erfolgen kann. Jede gemeldete Stelle zählt!