Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat die FAQ zu aufenthaltsrechtlichen, arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Fragen rund um den Krieg in der Ukraine mit Stand 8. September 2022 aktualisiert.
Die wesentlichen Neuerungen sind:
- Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Verordnung: Ab dem 1. September 2022 sind Geflüchtete Personen aus der Ukraine für 90 Tage vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit.
- Geflüchtete Personen aus der Ukraine können mit einem Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz auch in andere europäische Nachbarstaaten reisen und auch dort einen Antrag zum vorübergehenden Schutz stellen. Über eine gemeinsame Datenplattform werden Mitgliedstaaten informiert, sollte die Person mit den identischen Daten bereits einen Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz haben.
- Gültige ukrainische Führerscheine werden seit dem 27. Juli 2022 in Deutschland und in allen anderen europäischen Mitgliedstaaten akzeptiert und es müssen weder eine Übersetzung noch ein internationaler Führerschein mitgeführt werden.
- Die Europäische Kommission hat den befristeten Krisenrahmen für staatliche Beihilfen angepasst. Es wurden weitere 5 Mrd. Euro genehmigt.
- Die Bundesregierung hat eine Kurzinformation für Arbeitgeber zur Gewinnung und Beschäftigung russischer Fachkräfte erstellt, die den Status quo des derzeitigen Einreiseverfahrens wiedergeben.
Im Artikel “Aktualisierte FAQ von der BDA zum Krieg in der Ukraine” haben wir Sie bereits über die FAQ mit Stand 13. Juni 2022 informiert. Die nunmehr aktualisierte Version (Stand 8. September 2022) finden Sie unter Downloads. Die Änderungen wurden gelb markiert.
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Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.