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Kurzarbeitergeld 2019

© Gina Sanders / Adobe Stock

Für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes sind die in der Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2019 enthaltenen Werte zugrunde zu legen.

Auch wenn die derzeitige Wirtschaftslage kaum Kurzarbeit erforderlich macht – ganz ausgeschlossen kann sie nicht werden. Zur richtigen Berechnung des Kurzarbeitszeitgeldes ist diese Nettoentgeltverordnung heranzuziehen.

Für die Mitgliedsunternehmen von grosshandel-bw steht zusätzliches Informationsmaterial im Downloadbereich zum Thema Kurzarbeit bereit.

Die Verordnung des Bundesarbeitsministeriums wurde am 19. Dezember 2018 im Bundesgesetzblatt verkündet. Diese Verordnung finden Mitglieder von grosshandel-bw nachfolgend oder im Downloadpool.

Die Verordnung ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form.
Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.

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