Die lange erwarteten Lockerungen sind endlich greifbar. Die Ministerpräsidentenkonferenz hat sich auf einen 3-Stufen-Plan zur Lockerung der Corona-Maßnahmen geeinigt.
Nachdem immer mehr Länder, zuletzt Österreich und die Schweiz, sehr zeitnah das Ende fast aller Corona-Regelungen verkünden, hat auch die Ministerpräsidentenkonferenz am 16.Februar 2022 Lockerungen für Deutschland in einem 3-Stufen-Plan beschlossen.
Aus arbeitsrechtlicher Sicht ist vor allem das derzeit für den 20. März 2022 (3. Stufe) geplante Ende der Homeoffice-Regelung von großer Bedeutung sowie die geplante Verlängerung der Sonderregelungen des Kurzarbeitergelds über den 31. März 2022. Auch hinsichtlich der viel diskutierten Dauer des Genesenenstatus und der Dauer des Geimpftstatus von zweifach Geimpften scheinen die Länderchefs zurückzurudern.
Der nachfolgend kompakt zusammengefasste Beschluss steht in voller Länge zum Download zur Verfügung:
1. Öffnungen in Bereichen überregionaler oder grundsätzlicher Bedeutung sollen in einem Dreischritt erfolgen. In Bereichen, die keine oder nur geringe überregionale Auswirkungen haben, werden die Länder eigenverantwortlich über Öffnungsschritte entscheiden. Bis zum 20. März 2022 sollen weitreichende Einschränkungen des gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens schrittweise zurückgenommen werden. Vor jedem Schritt soll geprüft werden, ob die Maßnahmen lageangemessen sind.
2. Niedrigschwellige Basisschutzmaßnahmen, wie z. B. die Maskenpflicht oder die Nachweisführung des Immunitätsstatus, sind danach über den 19. März 2022 erforderlich. Der Bundeskanzler und die Regierungschefs der Länder bitten den Deutschen Bundestag, die rechtliche Grundlage dafür zu schaffen, dass die Länder die entsprechenden Maßnahmen ergreifen können. Ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren wird vom Bund derzeit vorbereitet und soll rechtzeitig vor dem 20. März 2022 abgeschlossen werden und auch eine Regelung zu ergänzenden Maßnahmen für Fälle eines lokalen Ausbruchsgeschehens enthalten, bei denen eine Überlastung des Gesundheitssystems droht. Sollte sich das Infektionsgeschehen nach dem 20. März 2022 deutlich verschlechtern, wird die Bundesregierung zügig die notwendigen Gesetzgebungsverfahren einleiten, um die Rechtsgrundlagen für weitergehende notwendige Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Virus zu schaffen.
3. Der Bundeskanzler und die Regierungschefs der Länder bitten die zur Evaluation des Infektionsschutzgesetzes eingesetzte Sachverständigenkommission ihre Aufgabe so abzuschließen, dass die Erkenntnisse in eine grundlegendere Überarbeitung des Gesetzes zum Herbst / Winter 2022 einfließen können.
4. Die Gesundheitsminister werden gebeten, daran zu arbeiten, dass die relevanten Parameter (7-Tage-Inzidenz, Hospitalisierungsinzidenz, Belegung der Intensivstationen) altersabhängig, tagesaktuell und mit guter Qualität erfasst und digital übermittelt werden. Ein effizientes Monitoring der für die Krankheitslast maßgebenden Indikatoren kann als Frühwarnsystem dienen.
5. Der Bundeskanzler und die Regierungschefs der Länder bekräftigen die Notwendigkeit der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht.
6. Zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht befinden sich die Gesundheitsminister von Bund und Länder in einem intensiven Abstimmungsprozess. Die Gesundheitsämter haben ein Ermessen bei der Umsetzung der Maßnahmen. Betretungsverbote stellen dabei die letzte Stufe dar.
6. Bei der vom Bundesgesundheitsminister angestoßenen Überarbeitung der Covid-19-Schutzmaßnahmen-AusnahmenVerordnung entfällt im Hinblick auf die Festlegungen zum Geimpften- und Genesenenstatus die Delegation auf das Paul-Ehrlich-Institut und Robert-Koch-Institut. Die Kriterien werden wieder unmittelbar im Verordnungstext geregelt. Die Länder bitten den Bund dabei eine Zustimmungsbedürftigkeit des Bundesrats für materielle Regelungen wiederherzustellen. Die Länder halten eine Verlängerung des Genesenenstatus auf sechs bzw. neun Monate für doppelt Geimpfte für notwendig.
7. Die Länder bitten die Bundesregierung eine Teststrategie über den 31. März 2022 hinaus zu entwickeln und die Testverordnung verlängern.
8. Um eine Überforderung des Gesundheitssystems auch bei künftigen Corona-Wellen zu vermeiden, hat das BMG frühzeitig die Lieferung des oralen Therapeutikums Paxlovid verhandelt. Bei früher Einnahme hat es eine hohe Wirksamkeit gegen Covid-19.
9. Die Länder begrüßen die Verlängerung der Sonderregelungen des Kurzarbeitergelds über den 31. März 2022 hinaus sowie die geplante Verlängerung der Hilfen des Sonderfonds Kulturveranstaltungen. Auch die Überbrückungshilfe IV sowie die ergänzenden Programme Neustart- und Härtefallhilfen werden bis zum 30. Juni 2022 verlängert.
Der Bundeskanzler und die Regierungschefs der Länder werden am 17. März 2022 erneut zusammenkommen.
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