Die Fortführung der Förderung dieser beiden Unterstützungsleistungen ist begrüßungswert. Damit sind weitere sinnvolle Projekte zur Sicherung des Fachkräftemangels möglich.
Die Bundesagentur fördert im Wege der assistierten Ausbildung förderungsbedürftige junge Menschen mit dem Ziel, den erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung zu unterstützen. Dabei wird der förderungsbedürftige junge Mensch, auch im Betrieb, individuell und kontinuierlich unterstützt und sozialpädagogisch begleitet. Auch Geflüchtete, die eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz besitzen, können von der Arbeitsagentur gefördert werden, wenn bei ihnen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist. Diese Förderungen durch die Arbeitsagentur werden im Falle der assistierten Ausbildung bis 30. September 2020 verlängert. Die Förderungen für Geflüchtete bis 31. Dezember 2019.
Nach erfolgtem Beschluss des Bundesrates treten die Neuregelungen der Arbeitsförderung am 11. Juli 2018 in Kraft. Die Änderungen sind im Bundesgesetzblatt unter folgendem Link abrufbar:
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl118s1117.pdf