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Leitfaden der Europäischen Kommission zur Datenschutz-Grundverordnung

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Wichtigste Ziele und noch erforderliche Maßnahmen zur Umsetzung in den Mitgliedsstaaten werden von der Kommission überblickartig zusammengefasst.

Die Europäische Kommission hat am 24. Januar 2018 Leitlinien zur ab 25. Mai geltenden EU-Datenschutz-Grundverordnung veröffentlicht. Ergänzend stellt die Kommission ein Online-Tool für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) in allen Sprachen der Mitgliedstaaten zur Erleichterung der richtigen Nutzung und Einhaltung der EU-DSGVO ins Netz.

Die Leitlinien sollen die reibungslose Anwendung der neuen Datenschutz-Bestimmungen in der gesamten EU erleichtern. Sie umfassen die wichtigsten Ziele der EU-DSGVO sowie einen Überblick über die bereits geleisteten Vorarbeiten und die aus Sicht der EU-Kommission noch erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung der neuen Bestimmungen in den Mitgliedstaaten.

Die Kommission kündigt in den Leitlinien ihre Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Vorbereitung und Anwendung der EU-DSGVO an. Insbesondere werde sie praktische Orientierungshilfen sowie Finanzierungshilfen zur Verfügung stellen. Die Anwendung der EU-DSGVO in den Mitgliedstaaten werde sie beobachten. Bis Mai 2020 muss die Kommission einen Bericht zur Bewertung und Überprüfung der EU-DSGVO vorlegen.

Der englischsprachige Leitfaden wird unter folgendem Link zur Verfügung gestellt:
https://ec.europa.eu/commission/sites/beta-political/files/data-protection-communication-com.2018.43.3_en.pdf

Das Online-Tool ist unter folgenden Link zu finden:
http://ec.europa.eu/justice/smedataprotect/index_de.htm

Die Kommission betont die Bedeutung von Daten für die Wirtschaft. In diesem Zusammenhang macht die Kommission klar, dass die laufenden Arbeiten in den Mitgliedstaaten zur Anwendung und Auslegung der Datenschutzbestimmungen intensiviert und vereinheitlicht werden müssen. Die Verfügbarkeit des Online Tools in allen Sprachen der Mitgliedstaaten fördert die einheitliche Anwendung der Datenschutzbestimmungen. Es erfolgt eine Abstimmung mit der BDA, um schnellstmöglich den Verbandsmitgliedern die erforderlichen weiteren Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen. In vielen Punkten bestehen jedoch noch rechtliche Unklarheiten, die ausgeräumt sein müssen, bevor rechtssicher gehandelt werden kann, um Schadensersatzansprüche und Strafbarkeiten zu vermeiden. Aktuelle Informationen werden folgen.

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Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.

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