Ab sofort ist die Besetzung von vakanten Stellen als Berufskraftfahrer mit ausländischen Bewerbern vereinfacht möglich.
Der Straßengüterverkehr in Deutschland und Europa leidet unter einem sich stetig verschärfenden Mangel an qualifizierten Berufskraftfahrern. Bereits heute fehlen in allen Branchen mehr als 40.000 Fahrer jährlich, Tendenz steigend. Dadurch entstehen deutlich spürbare Engpässe im Logistiksektor, die die Versorgungssicherheit von Industrie, Handel und der Bevölkerung gefährden und damit die gesamtwirtschaftliche Entwicklung negativ beeinträchtigen können.
Um dem sich verstärkenden Fahrernotstand zumindest teilweise entgegenwirken zu können, versuchen deutsche Unternehmen vermehrt Berufskraftfahrer aus Nicht-EU-Staaten, wie beispielsweise Serbien, zu rekrutieren. Bisher war dies jedoch mit einer Reihe von umfangreichen formalen Anforderungen und extrem langwierigen Prozessen verbunden, die nicht selten, mit einer endgültigen Ablehnung der notwendigen Visa-Anträge seitens der deutschen Botschaft endeten. Grund dafür war die Zustimmungsverweigerung der Bundesagentur für Arbeit (BA), da, so die Begründung, ausreichend bevorrechtigte Arbeitskräfte auf dem Arbeitsmarkt verfügbar seien.
Diese Ansicht revidiert die BA nun jedoch. Die BA erstellt im Halbjahresturnus eine Fachkräfteengpassanalyse. Die aktuelle Analyse ist vom Juni 2019, die vorherige vom Dezember 2018. In beiden taucht der Berufskraftfahrer (Güterverkehr/LKW) auf. Neben der Fachkräfteengpassanalyse fertigt die BA die sogenannte “Positivliste Zuwanderung von Fachkräften in Ausbildungsberufe” an. Diese soll die Besetzung offener Stellen mit ausländischen Bewerberinnen oder Bewerbern ermöglichen, da für die in der Liste aufgeführten Stellen keine bevorrechtigten Arbeitskräfte auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen (§ 6 II S. 1 Nr. 2 BeschV). Eine Anpassung der Positivliste soll immer dann erfolgen, wenn zwei aufeinanderfolgende Prüfungen für eine Änderung der Liste sprechen.
Eine solche Anpassung wurde kürzlich vorgenommen, sodass der Berufskraftfahrer, insbesondere auch auf Drängen des BGA, nun ebenfalls in der aktuellen “Positivliste Zuwanderung von Fachkräften in Ausbildungsberufe” vom September 2019 auftaucht. Zu finden ist der Berufskraftfahrer in der Positivliste unter der “BKZ-Nummer”: 521 22.
Mitglieder von grosshandel-bw können die aktuelle Positivliste nachfolgend oder im Downloadpool herunterladen.