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Licht in der Schattenwirtschaft

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Sabine Reich

Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)

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Illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit führen zu Wettbewerbsverzerrung und gehen zu Lasten gesetzestreuer Arbeitgeber. Damit soll jetzt Schluss sein, haben Bundesrat und Bundestag beschlossen.

Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der Europäischen Union ist wichtig, es muss aber korrekt und fair auf dem Arbeitsmarkt zugehen. Sozialleistungs- und Kindergeldmissbrauch dürfen nicht an der Tagesordnung sein. Hierdurch wird nicht nur der Staat, sondern auch die Gemeinschaft aller Arbeitgeber wie Arbeitnehmer und auch Arbeitslose geschädigt.

Durch das beschlossene Gesetz wird das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz geändert und der Kampf gegen diese Missstände intensiviert. Künftig hat der Zoll mehr Befugnisse, um z.B. Scheinarbeit, vorgetäuschte selbständige Beschäftigung, Kindergeldmissbrauch und illegale Beschäftigung schon bei der Anbahnung auf Tagelöhnerbörsen zu verhindern.

Die Zielsetzung des Gesetzes ist uneingeschränkt zu unterstützen. Es bleibt jedoch zu kritisieren, dass nach dem neuen Gesetz jeder Verstoß gegen Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes als illegale Beschäftigung gewertet werden soll. Das erscheint übertrieben und ignoriert, dass das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz schon selbst weitgehende Sanktionen für Verstöße beinhaltet.

Es steht nun die Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und eine Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt aus.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form.
Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.

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