Außenwirtschaft

Lieferantenerklärung & Co.

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Boris Behringer

Hauptgeschäftsführer
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)

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Tel: 0621 15003-0
Exklusiv für Mitglieder von grosshandel-bw: Unterlagen und Informationen für die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). 1. Musterlieferantenerklärung Im Mitgliederbereich unter „Neueste Downloads“ stellen wir Ihnen die Vorlage des Bundesverband des Deutschen Exporthandels e.V. BDEx für eine Lieferantenerklärung zur Verfügung. Das zweisprachige Dokument können Sie direkt oder als Vorlage dazu nutzen, um sich von Ihren Lieferanten bestätigen zu lassen, dass diese sich im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes verhalten. Die Bestätigung dient Ihnen im Gegenzug dazu, dokumentieren zu können, dass Sie Ihren Sorgfaltspflichten nachkommen. 2. Übersicht zu Fragebögen Aus den Reihen der Mitgliedschaft wurden dem BDEx einige Fragebögen zugeleitet, die Unternehmen bereits jetzt zum Abfragen verschiedener Standards bei ihren Geschäftspartner verwenden. Die Übersicht verdeutlicht durch farbliche Markierungen, bei welchen Themengebieten es Überschneidungen und Schwerpunkte der Fragebögen gibt. Im Zusammenhang mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) werden künftig aller Wahrscheinlichkeit nach vermehrt Fragebögen verwendet werden, anhand derer sich Unternehmen die Gesetzeskonformität ihrer Geschäftspartner bestätigen lassen. Für einen ersten Überblick, welche Themen dabei abgefragt werden, schauen Sie bitte in die Auswertung im Mitgliederbereich unter „Neueste Downloads“. 3. Fragenkatalog des BMAS/CSR Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat gemeinsam mit CSR einen Fragenkatalog zum LkSG erstellt. Hierin versucht das Ministerium sich den zahlreichen und häufig aufkommenden Frage zum LkSG anzunehmen und diese zu beantworten. Der Inhalt des Fragenkatalogs ist dabei deckungsgleich mit dem Inhalt der Internetpräsenz von BMAS und CSR, die Sie hier finden können.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form.
Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.

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