Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat eine Handreichung gem. § 20 LkSG zum Begriff der Angemessenheit in § 3 Abs. 2 LkSG veröffentlicht.
Im Rahmen des Dokuments werden nicht nur Ausführungen zum Begriff der Angemessenheit nach § 3 Abs. 2 LkSG getroffen, sondern auch Stellung zu weitergehenden Auslegungsfragen des LkSG genommen. So wird im Rahmen der Handreichung aus bestimmten LkSG-Normen ein „Prinzip der Wirksamkeit“ abgeleitet und mit dem übergeordneten Begriff der Angemessenheit in § 3 Abs. 2 LkSG verknüpft.
Auch finden sich weitreichende Vorgaben, beispielsweise zum Thema „Bemühens- und Erfolgspflicht“, zum Risikomanagement, Risikoanalyse, Präventions- und Abhilfemaßnahmen sowie zum Beschwerdemechanismus. Dabei wird bei Ausführungen zur Reichweite von unbestimmten Rechtsbegriffen im LkSG eine extensive Auslegung vorgenommen.
Mitgliedern von grosshandel-bw steht das Dokument im Mitgliederbereich unter „Merkblätter“ zum Download zur Verfügung.