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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – Hilfestellung für Risikoanalyse

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Anna Wilhelm

Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)

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Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat eine Handreichung für die Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) zur Vorbereitung und Umsetzung einer Risikoanalyse herausgegeben.

Als Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten, verpflichtet das LkSG Unternehmen ein besonderes Augenmerk auf ihre Lieferketten zu legen. Zu den Sorgfaltspflichten der Unternehmen gehören vor allem:

  • Einrichtung eines Risikomanagements und Durchführung einer Risikoanalyse
  • Verabschiedung einer Grundsatzerklärung der unternehmerischen Menschenrechtsstrategie
  • Verankerung von Präventionsmaßnahmen
  • Sofortige Ergreifung von Abhilfemaßnahmen bei festgestellten Rechtsverstößen
  • Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens
  • Dokumentations- und Berichtspflicht für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten

Im Rahmen eines angemessenen und wirksamen Risikomanagements unterscheidet das LkSG zwei Arten von Risikoanalysen: Die regelmäßige Risikoanalyse und die anlassbezogene Risikoanalyse. Als Hilfe zur Umsetzung von Risikoanalysen hat das Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Handreichung nach den Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes herausgegeben. Die Handreichung beschreibt die Anforderungen des Gesetzes, zeigt die Rolle der Risikoanalyse im Sorgfaltsprozess auf und bietet Hilfestellungen und praktische Tipps für die Umsetzung.

Mitgliedern von grosshandel-bw steht die Handreichung im Mitgliederbereich zum Download zur Verfügung.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form.
Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.

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