Lobby und Politik

Lockdown- Ausnahme für den Großhandel

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Miriam Bainczyk

Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
– in Elternzeit –

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Ab dem 16. Dezember 2020 gilt eine neue landesweite Corona-Verordnung, die weitreichende Konsequenzen für die Wirtschaft hat.

Lange wurde über die Wirksamkeit des „Lockdown Light“ diskutiert. Aufgrund der weiterhin sehr hohen und sogar steigenden Infektionszahlen war es nur noch eine Frage der Zeit, wann die Politik reagiert. Statt dem angedachten Herunterfahren des täglichen Lebens nach Weihnachten, wurde nun ein harter Lockdown bereits ab dem 16. Dezember 2020 beschlossen.

Drastische Auswirkungen hat die neue Verordnung unter anderem auf den Einzelhandel, der ab sofort vollständig schließen muss. Ein Abholangebot (click-and-collect) für die Verbraucher wurde untersagt. Selbstverständlich leiden mittelbar auch viele Branchen des Großhandels sehr stark unter diesen Maßnahmen, weshalb es besonders wichtig ist, dass die Politik die versprochenen Wirtschaftshilfen auch für den betroffenen Großhandel möglichst unbürokratisch und schnell zur Verfügung stellt.

Grundsätzlich stuft die Verordnung in Baden-Württemberg den Großhandel jedoch weiterhin als systemrelevant ein und nimmt ihn im Rahmen einer allgemeinen Bereichsausnahme von den Schließungen aus. grosshandel-bw zeigt sich erleichtert über diese Entscheidung, die das Ergebnis der intensiven Aufklärungsarbeit auf allen politischen Ebenen ist.  Eine Schließung des Großhandels hätte die gesamte Wirtschaft, das Gesundheitssystem und die Versorgung der Gesellschaft quasi von heute auf morgen zum Erliegen gebracht.

grosshandel-bw steht seinen Mitgliedern für alle Fragen rund um den Lockdown und dessen Auswirkungen zur Verfügung.

Die ab dem 16. Dezember 2020 geltende Verordnung finden Sie hier:
https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-der-landesregierung/

Ein FAQ können Sie hier einsehen:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/

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Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.

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