Mittlerweile sind nahezu alle Entsendungen innerhalb der EU meldepflichtig – bei Nichtbeachtung drohen empfindliche Sanktionen.
Mit der Einführung nationaler Meldepflichten im Zuge der Umsetzung der Durchsetzungsrichtlinie 2014/67/EU ist das Thema „Einsatz von Mitarbeitern innerhalb der EU“ noch komplexer geworden. Arbeitgeber müssen seither nicht nur die Bestimmungen zur A1-Bescheinigung beachten, sondern auch sicherstellen, dass Einsätze ihrer Mitarbeiter rechtzeitig im anderen Mitgliedstaat gemeldet und die damit verbundenen Dokumentationspflichten eingehalten werden. Anderenfalls drohen Sanktionen.
Die Einhaltung ausländischer Melde- und Dokumentationspflichten stellt Unternehmen vor große Herausforderungen. Die Vorgaben sind hier noch umfassender und komplizierter als bei der sozialversicherungsrechtlichen A1-Bescheinigung. Um Arbeitgeber sicher durch das Dickicht der EU-Vorgaben und den enormen Flickenteppich an nationalen Meldevorschriften zu führen, hat die Landesvereinigung der baden-württembergischen Arbeitgeberverbände die häufigsten Fragen zum Thema “Meldepflichten in der EU” in einem FAQ-Katalog zusammengefasst. Zudem enthalten sind noch eine tabellarische Länderübersicht mit Links und weiteren Informationen zu den länderspezifischen Meldepflichten.
Mitglieder von grosshandel-bw erhalten die Information nachfolgend oder im Downloadbereich.