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Meldeverfahren bei Entsendung in die Schweiz

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Wer seine Arbeitnehmer vorübergehend in die Schweiz entsendet, muss eine Meldeerklärung abgeben. Dies gilt auch für kurzzeitige Montagearbeiten und viele andere Dienstreisen. Die wichtigsten Informationen zum Meldeverfahren haben wir für Sie in einem „Länderblatt Schweiz“ zusammengefasst.

Wer in der Schweiz Montagearbeiten oder sonstige Erwerbstätigkeiten ausüben möchte, sollte sich mit den schweizerischen Meldebestimmungen nebst den vor Ort geltenden Arbeits- und Lohnbedingungen vertraut machen. Die Nichtbeachtung dieser Vorschriften kann zu Problemen bei der Durchführung der Arbeiten sowie zur Verhängung von Geldbußen, Kontrollkosten und/oder Konventionalstrafen führen. Bei schweren Verstößen droht sogar ein Arbeitsverbot für die Schweiz.

Die wichtigsten Informationen zum schweizerischen Meldeverfahren stehen Mitgliedern von grosshandel-bw in einem „Länderblatt Schweiz“ nachfolgend oder im Downloadbereich zur Verfügung.

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