Aufgrund der aktuellen Corona-Sondersituation wurde die eigentlich zum 01.01.2021 gebotene Anhebung auf 9,82 EUR auf ein Jahr gestreckt.
Alle zwei Jahre entscheidet die Mindestlohnkommission über die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns. Bisher erfolgten bereits in drei Stufen eine Anhebung. Durch die aktuelle Corona-Krise wurde die eigentlich zum 01.01.2021 vorgesehene Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 9,82 EUR auf ein Jahr gestreckt. Die vorgesehenen Stufen gestalten sich nun wie folgt:
Richtig ist, dass die Mindestlohnanhebung der derzeitigen Wirtschafts- und Arbeitsmarktsituation Rechnung trägt. Gerade kleinen und mittelständischen Betriebe sind durch die Corona-Krise besonders hart getroffen und müssen teilweise um ihre wirtschaftliche Existenz kämpfen.
Für das Gesamtjahr 2020 wird gesamtwirtschaftlich eine deutliche Rezession erwartet. Daher hat sich die Mindestlohnkommission in einem ersten Schritt auf ein Inflationsausgleich konzentriert und in den zwei weiteren Schritten die nachfolgende Tariflohnentwicklung berücksichtigt. Für das Jahr 2021 gehen die aktuellen Prognosen von einer wirtschaftlichen Erholung aus. Ob jedoch ab dem Jahr 2022 tatsächlich die Rückkehr auf das Niveau des Bruttoinlandsprodukts von der Zeit vor der Pandemie zu erwarten ist, bleibt unsicher. In jedem Fall darf Mindestlohnentwicklung mittel- oder langfristig nicht die tatsächliche Tarifentwicklung überholen.
grosshandel-bw stellt den Beschluss der Mindestlohnkommission als elektronischen Anhang zur Verfügung.