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Mindestlohnerhöhung: Gesetz ist beschlossene Sache!

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Arabel Münch

Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)

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Zum 1. Oktober 2022 steigt der Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde. Außerdem enthält das Gesetz auch Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung (Minijob) und im Übergangsbereich (Midijob).

Wie zu erwarten hat der Bundestag am 3. Juni 2022 das „Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung“ beschlossen. Damit wird der Mindestlohn nach der ersten planmäßigen Erhöhung im Januar und der zweiten planmäßigen Erhöhung im Juli zum 1. Oktober ein drittes Mal – jedoch außerplanmäßig – steigen. Er wird dann 12 Euro pro Stunde betragen.

Mit dem nun beschlossenen Gesetz gehen auch zahlreiche Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung (Minijob) und der Beschäftigung im Übergangsbereich (Midijob) einher.

grosshandel-bw berichtete zu diesen bevorstehenden Entwicklungen bereits hier und im Mai 2022 im Rahmen des Forum Personalarbeit.

Doch noch bleibt abzuwarten, ob der „neue“ Mindestlohn überhaupt verfassungskonform ist. grosshandel-bw berichtet auch weiterhin.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form.
Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.

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