Human Resources

Mit der AHA-Regel durch den Arbeitsalltag

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Anna Wilhelm

Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)

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Zum Thema Abstand, Hygiene und Alltagsmasken hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel überarbeitet und aktualisiert.

Um das Infektionsrisiko für Beschäftigte zu senken und Neuinfektionen im betrieblichen Alltag zu verhindern, wurde die Arbeitsschutzregel für den Zeitraum der Corona-Pandemie (gemäß § 5 Infektionsschutzgesetz) konkretisiert.

Für den rechtssicheren Umgang mit der Corona-Pandemie sollten Arbeitgeber, die in der SARS-CoV-2-Regel vorgeschlagenen technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen umsetzen. Die Arbeitsschutzregel bildet auch für die Aufsichtsbehörden der Länder eine einheitliche Grundlage, um die Schutzmaßnahmen in den Betrieben beurteilen zu können.

Die Maßnahmen konkretisieren die zentralen Schutzmaßnahmen des Arbeitsschutzstandards, wie zum Beispiel für Arbeitsplatzgestaltung, Sanitärräume, Kantinen und Pausenräume, Lüftung und Homeoffice sowie Dienstreisen und Besprechungen.

Die Regel wurde gemeinsam von den Arbeitsschutzausschüssen beim Bundesarbeitsministerium unter Koordination der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erstellt.

grosshandel-bw informierte bereits im Mai über den Arbeitsschutz in Zeiten von Corona >>

Für nähere Informationen zu den nun konkretisierten Vorgaben empfiehlt grosshandel-bw die nachfolgenden Links:
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Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung und Hygiene im Betrieb während der Coronavirus-Pandemie >>

Bei Rückfragen steht das Team von grosshandel-bw gerne zur Verfügung.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form.
Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.

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