Die Generalzolldirektion hat sich zu den Anforderungen in Bezug auf die Neubewertung von Zolllagern des Typs D und E geäußert.
Die Neubewertung der Zolllager des Typs D und E erfordert regelmäßig eine Anpassung der innerbetrieblichen Abläufe sowie der Teilnehmersoftware seitens der Bewilligungsinhaber.
Die Generalzolldirektion (GZD) hat in einem Schreiben vom 1. März 2018 darüber informiert, dass die Bewilligungsinhaber in Kürze von den Hauptzollämtern zum Fortgang der Neubewertung sowie zur zukünftigen Abwicklung dieser Zolllager informiert werden. In dem Schreiben finden sich zudem weitere Erläuterungen zu den grundsätzlichen Anforderungen, der Bewilligung von Lagerstätten zur Zolllagerung (Zolllager) im Rahmen der Neubewertung sowie zu der Bewilligung der Anschreibung in der Buchführung des Anmelders.
Für Mitglieder von grosshandel-bw steht das Schreiben der GZD zum Download bereit.