Datenschutz

Neue Betrugsmasche „Datenschutzauskunft-Zentrale“

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Unternehmen erhalten irreführende Schreiben, die über den Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages täuschen sollen.  

Per Fax ging bei einer Mitgliedsfirma von grosshandel-bw ein Schreiben ein, das versucht, einen amtlichen Anschein zu erwecken und unter Bezug auf die neu in Kraft getretene Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) dazu zu verleiten, das Anschreiben ausgefüllt und unterschrieben zurückzusenden. Es wird eine angeblich kostenfreie Dienstleistung offeriert, die sich im Kleingedruckten als Abobestellung für jährlich EUR 592,50 ohne nennenswerte Gegenleistung herausstellt. Eine Verpflichtung, irgendwelche Angaben in diesem Zusammenhang zu machen, besteht nicht!

Wer ein solches Schreiben erhalten hat, sollte es ignorieren. Falls das Schreiben schon bearbeitet und unterschrieben zurückgesendet worden ist, sollte umgehend die Anfechtung und der Widerruf erklärt werden:

„Hiermit fechten wir die Erklärung vom …. (Datum) gegenüber der Datenschutzauskunft-Zentrale wegen arglistiger Täuschung an und erklären zugleich den Widerruf der abgegebenen Erklärungen.

Unterschriftszeile“

 

Aus Beweissicherungsgründen sollte die Sendebestätigung des Anfechtungs-/Widerrufsschreibens sorgfältig aufbewahrt werden, falls sich die angebliche Datenschutzauskunft-Zentrale erneut mit der Firma in Verbindung setzen sollte.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form.
Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.

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