Der aktuelle Kompromiss über die Effizienzrichtlinie wird auch die Großhändler stark belasten. Insbesondere ist vorgesehen, dass bei Neubau und umfangreicher Renovierung jeder fünfte Parkplatz mit einem E-Ladepunkt auszustatten ist.
Die EU-Kommission hat Ende 2021 ihren Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden veröffentlicht. Nach langen Beratungen haben sich die Verhandler von Kommission, Rat und Parlament nun auf einen Kompromiss geeinigt, der erhebliche Auswirkungen auch auf den Handel hat. Vor der Beratung des zuständigen Ausschusses des EU-Parlaments (Industrie, Forschung und Energie) hat sich der BGA an die deutschen Mitglieder gewandt und auf die hohen Kosten hingewiesen, die mit den neuen Pflichten verbunden sind.
Ausnahmen oder Einzelfallregeln für KMU sind nur nach Genehmigung der EU-Kommission auf Antrag eines Mitgliedsstaats möglich. Dabei werden neben den immensen Kosten verschiedene Aspekte nicht betrachtet, die unsere Branche deutlich von Ladengeschäften in Innenstädten unterscheidet. Die Verweildauer in den Märkten ist bisweilen so gering, dass das Angebot kaum Signifikanten Mehrwert für Kunden bieten würde. Die Kunden vertreten darüber hinaus meist Unternehmen, die bereits selbst zur Vorhaltung von Ladepunkten verpflichtet sind bzw. verpflichtet werden. Auch hindert die häufig außerstädtische Lage mögliche Durchgangskunden, das Angebot regelmäßig wahrzunehmen. Je nach Parkplatzgröße ist ggf. eine Verstärkung des Netzanschlusses notwendig. Ausnahmen sieht der Richtlinienentwurf nur vor, wenn die Stabilität des lokalen Netzes gefährdet ist.
Auch wird erst in der nationalen Umsetzung die Frage zu klären sein, in wie weit Unternehmen den Strom auch selbst anbieten müssen, oder lokale Energieversorger zum Betrieb und zur Abrechnung verpflichtet werden. Dass eine Verschärfung zu einem Zeitpunkt stattfindet, in der noch gar keine Erfahrungen mit der Vorhaltepflicht in zwei Jahren aus der bisherigen Richtlinie gesammelt werden konnten, zeugt von Aktionismus.
Das Plenum des Europäischen Parlaments wird im März über den Vorschlag beraten, es wird erwartet, dass Ende des Jahres die finalen Abstimmungen sein werden.