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Neue Obergrenze bei Midijobs

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Sabine Reich

Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)

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Ab 1. Juli 2019 wird die maßgebliche Entgeltgrenze für Midijobs von bisher 850,00 Euro auf 1.300,00 Euro angehoben und die Gleitzone in einen sog. Übergangsbereich umbenannt.

Nach der neuen Regelung werden mehr Arbeitnehmer vom Übergangsbereich profitieren, da sie die volle Abgabenlast erst ab einem monatlichen Arbeitsentgelt in Höhe von 1.300,00 Euro tragen müssen. Bei Arbeitnehmern mit einem monatlichen Entgelt von 850 Euro reduziert sich die Abgabenlast beispielsweise von bislang ca. 20% auf zukünftig ca. 18%.

Hinzu kommt, dass im Übergangsbereich auch in Bezug auf die Rentenleistung Verbesserungen vorgenommen wurden. Die geringere Beitragszahlung führte in der Vergangenheit zu verringerter Rentenleistung, wenn der Midi-Jobber nicht freiwillig den vollen Rentenversicherungsbeitrag nach dem tatsächlichen Entgelt zahlte.  Ab Juli 2019 werden trotz geringerer Beitragszahlung automatisch die vollen Rentenleistungen erworben. Grund hierfür ist, dass die Entgeltpunkte für die Rentenberechnung in Zukunft immer aus dem tatsächlichen Entgelt ermittelt werden.

Eine freiwillige Aufstockung ist nicht mehr nötig und vom Gesetz deshalb auch nicht vorgesehen. Dies bedeutet aber nicht, dass ab Juli 2019  die bisher vom Arbeitgeber zu beachtenden Verzichtserklärungen von Midi-Jobbern für die Jahre 2018/19 vernichtet werden sollten.

grosshandel-bw empfiehlt, diese Unterlagen bis zur  nächsten Betriebsprüfung aufzubewahren.

Bisher nicht von der Gleitzonenregelung betroffene Arbeitnehmer mit einem Arbeitsentgelt zwischen 850,01 Euro und 1.300,00 Euro fallen ab Juli 2019 unter die Regelung zum Übergangsbereich.

Diese Mitarbeiter sollten vom Arbeitgeber informiert werden.

Mitgliedern von grosshandel-bw steht nachfolgend oder im Downloadbereich ein Muster des Informationsschreibens zur Verfügung.

Für das Jahr 2019 erfolgt ein unterjähriger Wechsel von der Gleitzone in den Übergangsbereich, die Regelungen zur Umsetzung des neuen Übergangsbereichs sind ab Juli 2019 zu beachten.

Weitere Informationen und ein Merkblatt zu den Midijobs für die Zeit ab 1. Juli 2019 stehen Mitgliedern von grosshandel-bw nachfolgend oder im Downloadbereich zur Verfügung.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form.
Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.

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