Außenwirtschaft

Neue Partnerschaft oder harter Schnitt?

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Boris Behringer

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Europäische Kommission kurz vor Aufnahme von Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich.

Seit dem 1. Februar 2020 ist der Brexit Realität. Mit einem strukturierten Austrittsabkommen hat sich das Vereinigte Königreich von der Europäischen Union getrennt. Zumindest an dieser Stelle gibt es jetzt – mehr als drei Jahre nach dem Votum der britischen Bevölkerung – Gewissheit. Von unternehmerischer Sicherheit bei Geschäften mit britischen Unternehmen sind wir jedoch noch weit entfernt. Die entscheidenden Fragen dürften erst in den kommenden Monaten beantwortet werden.

Im Mittelpunkt der Debatte stehen die künftigen Beziehungen zur EU. Bis zum Ende der vereinbarten Übergangsphase am 31. Dezember 2020 bleiben die aktuellen Vereinbarungen noch in Kraft und das Vereinigte Königreich verbleibt sowohl im europäischen Binnenmarkt als auch in der Zollunion. Nur wenige Monate müssen nun genügen um die künftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich zu vereinbaren. Der britische Premierminister Boris Johnson hat bereits jetzt angekündigt die Übergangsphase nicht zu verlängern. Vor diesem Hintergrund ist das Risiko verhältnismäßig hoch, dass es nicht gelingen wird sich zu einigen und ab 2021 die Regeln der Welthandelsorganisation gelten werden. Das würde wiederum zu deutlichen Einschränkungen für alle Beteiligten führen. Die Unsicherheiten über den Ausgang der Brexit-Verhandlungen bleiben also weiterhin bestehen – auch kurzfristig.

Am 3. Februar hat die Europäische Kommission eine Empfehlung an den Rat vorgelegt, Verhandlungen über eine neue Partnerschaft mit dem Vereinigten Königreich aufzunehmen. Die Empfehlung stützt sich auf bestehende Leitlinien und Schlussfolgerungen des Europäischen Rates sowie auf die im Oktober 2019 vereinbarte politische Erklärung der Union und des Vereinigten Königreichs. Sie enthält einen umfassenden Vorschlag für Verhandlungsrichtlinien, die Umfang und Bedingungen der künftigen Partnerschaft, die die Europäische Union mit dem Vereinigten Königreich einzugehen plant, festlegen. Diese Richtlinien decken alle Bereiche ab, die für die Verhandlungen von Interesse sind, darunter Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit, Strafverfolgung und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Außenpolitik, Sicherheit und Verteidigung, Teilnahme an Unionsprogrammen und andere thematische Bereiche der Zusammenarbeit. Ein eigenes Kapitel zur Governance enthält einen Überblick über einen allgemeinen Steuerungsrahmen, der alle Bereiche der wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Zusammenarbeit umfasst.

Michel Barnier, Chefunterhändler der Europäischen Kommission, betonte: „Wir werden nach Treu und Glauben verhandeln. Die Kommission wird auch in Zukunft sehr eng mit dem Europäischen Parlament und dem Rat zusammenarbeiten. Unsere Aufgabe wird es sein, die Interessen unserer Bürgerinnen und Bürger und unserer Union zu verteidigen und voranzubringen und dabei nach Lösungen zu suchen, die den Entscheidungen des Vereinigten Königreichs Rechnung tragen.“

Der Entwurf der Verhandlungsrichtlinien wird voraussichtlich am 25. Februar vom Rat angenommen werden. Dadurch würde die Kommission förmlich ermächtigt, die Verhandlungen im Namen der Union aufzunehmen.

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