Bundesregierung genehmigt Nachtragshaushalt 2021, Bundeshaushalt 2022 und Finanzplanung bis 2025.
Die Bundesregierung hat am 24. März 2020 ihre Zustimmung zu dem von Bundesfinanzminister Olaf Scholz vorgelegten Nachtragshaushalt 2021 sowie zu den Eckpunkten für den Bundeshaushalt 2022 und die Finanzplanung bis 2025 gegeben. Danach wird der Bund im Zeitraum von 2020 bis 2022 insgesamt voraussichtlich 450 Milliarden Euro an neuen Schulden aufnehmen.
Im laufenden Jahr 2021 wird die Neuverschuldung um 60,4 Milliarden Euro auf nun 240,2 Milliarden Euro steigen. Für das Jahr 2022 wird mit der Aufnahme von weiteren 81,5 Milliarden Euro an weiteren neuen Schulden gerechnet. Die hohe Neuverschuldung setzt erneut eine Ausnahme von der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse voraus. Diese soll nun erst ab 2023 wieder eingehalten werden. Nach einem Anstieg der Ausgaben im vergangenen Jahr auf 443,4 Milliarden Euro sollen diese im laufenden Jahr 547,7 Milliarden Euro betragen und im nächsten Jahr auf 419,9 Milliarden Euro zurückgeführt werden.
An Investitionen sind in diesem Jahr 61,9 Milliarden Euro eingeplant, die ab 2022 dann jährlich 50 Milliarden Euro betragen sollen. Schwerpunkte der Investitionen liegen in den Bereichen Klimaschutz, Energiewende, Mobilität und Digitalisierung. Auch die Sicherung von Ausbildung und die Stärkung des Gesundheitssystems sind wichtige Schwerpunkte im Bundeshaushalt 2022. Größter Ausgabenblock sind weiterhin die Sozialausgaben. Neben der Festigung und Stärkung der wirtschaftlichen Entwicklung räumt die Bundesregierung der sozialen Sicherung große Bedeutung ein. Die Sozialausgaben steigen dementsprechend von rund 202 Milliarden Euro auf rund 213 Milliarden Euro im Jahr 2025.
An Steuereinnahmen wird in diesem Jahr auf Bundesebene mit 284,0 Milliarden Euro gerechnet. Im Jahr 2022 sollen es dann 308,2 Milliarden Euro werden. Bis 2025 wird mit einem weiteren Anstieg auf 347,4 Milliarden Euro gerechnet. Unter Berücksichtigung der erwarteten sonstigen Einnahmen verbleibt jedoch somit eine fortbestehende Finanzierungslücke. Die Finanzplanung ist nicht auf einen ausgeglichener Haushalt im Finanzplanungszeitraum ausgerichtet.
Die Haushaltsentwicklung ist nicht nur ein Spiegel der Folgen der Corona-Pandemie auf der Ausgaben- und Einnahmenseite des Bundes, sondern auch der vielfältigen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie, zur Stabilisierung durch wirtschaftliche Impulse und zum strukturellen Wandel. Eine über viele Jahre erfolgreiche Konsolidierungspolitik hat diese Finanzierungsspielräume erst möglich gemacht. Die Kehrseite ist jedoch, dass die Staatsverschuldung, nachdem sie vor der Krise wieder knapp unter 60 Prozent lag, nun wieder in Richtung 80 Prozent tendiert und sich damit perspektivisch die Frage nach einer haushalts- und finanzpolitischen Strategie stellt, wie die Schulden abgetragen bzw. finanziert werden sollen. Steuererhöhungen stehen grosshandel-bw und der BGA dabei kritisch gegenüber, da mehr wirtschaftliche Dynamik benötigt wird und zugleich die Rahmenbedingungen am Standort Deutschland attraktiver und moderner werden müssen. Auch muss es mit Blick auf die intergenerative Lastenverteilung um eine mittelfristige Rückkehr zu einem ausgeglichenen Haushalten gehen.
Entwicklung des Bundeshaushalts
Einnahmen, Ausgaben und Nettokreditaufnahme
(Ist 2004 – 2020, 2021 – 2025)
Quelle: Bundesministerium für Finanzen, Darstellung BGA
Am Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2022 und dem neuen Finanzplan können sich noch Anpassungen u. a. infolge von Aktualisierungen der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung im April 2021, der Ergebnisse des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ im Mai 2021 und der Rentenschätzung ergeben. Das Bundeskabinett wird voraussichtlich am 23. Juni 2021 den Regierungsentwurf zum Bundeshaushaltsplan 2022 und den Finanzplan bis zum Jahr 2025 beschließen. Die abschließende Beratung und Beschlussfassung bleibt jedoch dem am 26. September 2021 neu zu wählenden Deutschen Bundestag vorbehalten.