Human Resources

Neue Verordnung zu pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld 2018

© iStock.com / Jirsak

Die für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes in 2018 notwendigen pauschalierten Nettoentgelte wurden neu festgelegt.

Die Verordnung des Bundesarbeitsministeriums über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2018 liegt vor.

Die Verordnung wurde am 22. Dezember 2017 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 2017, Nr. 79, S. 3989) verkündet. Das Bundesgesetzblatt kann unter folgendem Link abgerufen werden:

https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl117s3989.pdf

Die Werte der darin enthaltenen Tabelle sind für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes zu Grunde zu legen. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form.
Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.

Aktuelles