Der Arbeitgeber trägt die Kosten der Wahl, daher sollte die Wahl ordnungsgemäß ablaufen, damit sie nicht wiederholt werden muss. Der Leitfaden enthält wichtige Hinweise für den Arbeitgeber.
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) vertritt speziell die Interessen von Jugendlichen und Azubis im Betrieb. In der Zeit vom 01.10.2018 – 30.11.2018 finden die regulären Wahlen der Jugend- und Auszubildendenvertretungen statt. Diese Vertretung kann gewählt werden in Betrieben mit in der Regel mindestens fünf Arbeitnehmern, die entweder das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dieser Arbeitnehmerkreis ist entsprechend auch wahlberechtigt. Gesamtmetall hat einen Leitfaden erarbeitet, der einen Überblick über den Ablauf des Wahlverfahrens gibt.
Der Leitfaden steht Mitgliedern von grosshandel-bw nachfolgend oder im Downloadbereich zur Verfügung.