Aus- und Weiterbildung

Neuer Rahmenplan zur Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)

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Rouven Hengen

Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)

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Den Ausbilderinnen und Ausbildern in Betrieb und Berufsschule kommt eine Schlüsselrolle zu, um die Fachkräfte von morgen für den sich wandelnden Arbeitsmarkt vorzubereiten.

Es sind die Ausbilderinnen und Ausbilder, die den Auszubildenden das Rüstzeug vermitteln müssen, um für die Herausforderungen der ökonomischen und ökologischen Transformation, der zunehmenden Digitalisierung und der Nachhaltigkeit gewappnet zu sein. Gleichzeitig sind sie schon länger mit wachsenden Herausforderungen im Umgang mit Auszubildenden konfrontiert.

Um diese Aufgaben gut bewältigen zu können, muss das Ausbildungspersonal selbst fit für die Zukunft gemacht werden. Dies berücksichtigt der nun modernisierte Rahmenplan zum Erwerb der Ausbildereignung gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO). Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) hat diesen beschlossen und empfiehlt seine Anwendung – siehe hier. 

Mit der Überarbeitung des Rahmenplans werden die aktuellen Herausforderungen der Ausbildungspraxis stärker berücksichtigt. Darüber hinaus empfiehlt der BIBB-HA eine geringfügig veränderte Gewichtung der vier zu vermittelnden Handlungsfelder:

  • Handlungsfeld 1 „Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen“ soll neu ca. 15 Prozent (statt bislang 20 Prozent) der Lehrgangsdauer ausmachen.
  • Handlungsfeld 2 „Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken“ bleibt mit 20 Prozent im Umfang unverändert.
  • Handlungsfeld 3 „Ausbildung durchführen“ wird künftig mit 50 Prozent statt bislang 45 Prozent etwas stärker gewichtet werden.
  • Handlungsfeld 4 „Ausbildung abschließen“ bleibt mit 15 Prozent im Umfang unverändert.

Die Änderungen beziehen sich ausschließlich auf den Rahmenplan. An der AEVO selber ändert sich nichts.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form.
Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.

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