Nachbericht

Neuer Rekord erreicht

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Sabine Reich

Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)

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Tel: 0621 15003-0

Fast 70 Personalverantwortliche waren bei den regional durchgeführten Veranstaltungen des Forums Personalarbeit dabei.

Ein großer Dank geht an dieser Stelle an die Mitgliedsfirmen, die die Durchführung des Forums Personalarbeit in Ihren Räumlichkeiten ermöglichen und für ein interessantes Rahmenprogramm sorgen.

Das Forum Personalarbeit gibt den Teilnehmern wertvolle Hinweise zu aktuellen Problemen aus der täglichen Praxis der Personalverantwortlichen. Viele Fragen zum Thema rechtssichere Rentnerbeschäftigung, deren zwingende Voraussetzungen für eine wirksame Befristung und den Fallstricken, die bei einer Verlängerung der Rentnerbeschäftigung drohen, wurden beantwortet. Die Vorteile der erfahrenen Rentner im Rahmen einer befristeten Tätigkeit zu nutzen, ohne in die Falle der zurzeit noch sehr strengen Rechtsprechung bei der Verlängerungsvereinbarung zu tappen, das ist das Ziel. Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit dazu geschaffen, sie muss nur richtig genutzt werden.

Das zweite Schwerpunktthema war der Umgang mit Überstunden. Weniger als 50 % der Arbeitnehmer machen pünktlich Feierabend. Das Thema wurde von den Basics über die wirksame Anordnung, der erforderlichen Interessenabwägung bis hin zur Vergütungserwartung und rechtlich sicheren Pauschalierung anhand von anschaulichen Fällen dargestellt.  Die Stellungnahme von grosshandel-bw zum aktuell veröffentlichten Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19.12.2018 zur Zahlung von Mehrarbeitszuschlägen bei der Überschreitung der individuell vereinbarten Teilzeit durfte da nicht fehlen. Immerhin hat das Bundesarbeitsgericht hier eine Kehrtwende zu seiner bisherigen Rechtsprechung (zuletzt noch mit Urteil vom 26.04.2017) gemacht. Nach dem Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer und /-innen des Groß- und Außenhandels in Baden-Württemberg ist der Zuschlag erst bei Überschreiten der regelmäßigen Arbeitszeit einer Vollzeittätigkeit zu zahlen. Dafür gibt es gute Argumente, denn der Tarifvertrag stellt hier insbesondere auf die körperliche Belastung durch Ableisten von Überstunden ab. Bei eventuellen Forderungen von Mitarbeitern, die sich auf das Urteil berufen, wenden Sie sich daher bitte an die Mitarbeiter von grosshandel-bw.

Der zweite Teil der Veranstaltung diente der Information über weitere wichtige Urteile aus dem Jahr 2019 für die Praxis. Wie immer mit den „Dauerbrennern“ Urlaub, sachgrundlose Befristung, Diskriminierung und ganz neu, dem vom Bundesarbeitsgericht nun manifestierten „Gebot des fairen Verhandelns“. Diese Pflicht ist vom Arbeitgeber künftig insbesondere bei dem Abschluss von Aufhebungsverträgen sehr sorgsam zu beachten. Eine offensichtliche Erkrankung des Arbeitnehmers könnte beispielsweise dazu führen, dass dessen Unterschrift unter einem Aufhebungsvertrag ohne Vorliegen von echten Anfechtungsgründen (Irrtum, arglistige Täuschung oder Bedrohung) dennoch rechtlich unbeachtlich ist.

Die Seminarunterlagen finden Mitglieder von grosshandel-bw im Mitgliederbereich.

 

Impressionen

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Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.