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Neuer Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichte

© Tanja Esser / Adobe Stock

Die Kosten eines Arbeitsgerichtsprozesses im Vorfeld abschätzen zu können, ist von großer Bedeutung. Ein Rechtsstreit verursacht unter Umständen Kosten, die in keiner Relation zum eigentlichen Problem stehen.

Der Streitwertkatalog zielt auf eine Vereinheitlichung der Streitwerte im Bundesgebiet ab und damit auf eine bessere Vorhersehbarkeit der Prozesskosten. Er ist nicht rechtsverbindlich. Neue Stichworte: Konkurrentenklage, Schadenersatzklage, Urlaub, Zahlungsklage, Entsendung von Mitgliedern in den Gesamt- bzw. Konzernbetriebsrat, Statusverfahren leitender Angestellter.

Neben der Definition des Begriffs der Vergütung und den notwendig gewordenen redaktionellen Anpassungen wurden folgende Stichworte neu in den Katalog aufgenommen:

Im Bereich Urteilsverfahren:

Konkurrentenklage (I. Nr. 19),
Schadenersatzklage (I. Nr. 23)

Urlaub (I. Nr. 24),
Zahlungsklage (I. Nr. 28),

Im Bereich Beschlussverfahren:

Entsendung von Mitgliedern in den Gesamt- bzw. Konzernbetriebsrat (II. Nr. 8), Statusverfahren leitender Angestellter (II. Nr. 16).

Darüber hinaus erfolgte eine inhaltliche Konkretisierung im Eingangssatz zur Regelung des Vergleichsmehrwerts (I. Nr. 25.1).

Der Streitwertkatalog macht die im arbeitsgerichtlichen Verfahren entstehenden Prozesskosten vorhersehbar und unterstützt die einheitliche Wertfeststellung für gleiche Streitgegenstände im gesamten Bundesgebiet. Gleichwohl ist er nicht verbindlich. Im Rahmen einer sachgerechten Überprüfung ist auch weiterhin eine maßvolle Begrenzung der Streitwerte zu begrüßen, um die Arbeitgeber nicht mit übermäßigen Prozesskosten zu belasten.

Der von den Mitgliedern der Streitwertkommission aktualisierte Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit in der überarbeiteten Fassung vom 09.02.2018 kann von Mitgliedern von grosshandel-bw nachfolgend heruntergeladen werden. Zum leichteren Erkennen der Veränderungen sind diese entsprechend markiert.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form.
Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.

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