Human Resources

Neues Mindestbruttogehalt für Einwanderung von Fachkräften

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Die Mindestvergütung für die Blaue Karte zur Einwanderung von Fachkräften wurde neu festgesetzt.

Zum 1. Januar 2019 wurden die Mindestgehaltgrenzen für die Erteilung einer Blauen Karte EU wieder neu festgelegt. Die sogenannte Blaue Karte ist ein EU-weites System zur Einwanderung von Fachkräften aus dem EU-Ausland. Unter der Voraussetzung eines Mindestbruttoeinkommens kann nach § 19a AufenthG vereinfacht eine Aufenthaltserlaubnis erworben werden. Für das Jahr 2020 beträgt das Mindestbruttoeinkommen für die Erteilung der Blauen Karte EU 55.200 € im Jahr (vorher 53.600 €). Für Mangelberufe liegt die neue Mindestgehaltsgrenze bei 43.056 € (vorher 41.808 €). Zu den Mangelberufen gehören Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Humanmediziner und akademische Fachkräfte in der Informations- und Kommunikationstechnologie.

Die Blaue Karte EU kann auch dann erteilt werden, wenn eine Beschäftigung in der Zeitarbeit angestrebt wird und keine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) erforderlich ist. Dies ist dann der Fall, wenn der oder die Betroffene über den erforderlichen anerkannten oder vergleichbaren Hochschulabschluss verfügt und ein Gehalt in Höhe der regulären Gehaltsgrenze von jetzt 55.200 € erhält. Im Falle einer Blauen Karte EU in einem Mangelberuf ist eine Beschäftigung in der Zeitarbeit nicht möglich, da die Zustimmung der BA (ohne Vorrangprüfung) erforderlich ist.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form.
Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.

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