Neben den Anpassungen im HR.DokGenerator hat grosshandel-bw exklusiv für seine Mitglieder Mustervorlagen für Nachweisschreiben erstellt.
Das in Kraft getretene neue Nachweisgesetz stellt den Arbeitgeber vor neue Herausforderungen. Neue Arbeitsverträge müssen angepasst und bei bestehenden Arbeitsverträgen können Arbeitnehmer einen Anspruch auf Einhaltung des Nachweisgesetzes stellen. grosshandel-bw berichtete bereits am 29. Juni 2022 und am 08. Juli 2022 zu den Veränderungen aufgrund der Gesetzesreform.
Arbeitsverträge neu eintretender Arbeitnehmer müssen zukünftig den Anforderungen des Nachweisgesetzes entsprechen. Mit Hilfe des HR.DokGenerators können Mitglieder neue Arbeitsverträge erstellen, die den Anforderungen des Nachweisgesetzes entsprechen.
Arbeitsverträge von Arbeitnehmern, die bereits vor dem 01. August 2022 beim Arbeitgeber beschäftigt waren, müssen nicht angepasst werden. Jedoch können diese Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber einen Nachweis bezüglich des Nachweisgesetzes verlangen.
Um diese Anfragen beantworten zu können, haben die Verbandsjuristen von grosshandel-bw ein Muster für ein entsprechendes Nachweisschreiben erstellt. Sofern Arbeitnehmer einen solchen Nachweis fordern, sollten Personalverantwortliche den bestehenden Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers zur Hand nehmen und die Mustervorlage entsprechend den für den Arbeitnehmer geltenden Regelungen anpassen.
Es wurde eine Vorlage für Arbeitsverträge mit Tarifbindung und eine Vorlage für Arbeitsverträge ohne Tarifbindung erstellt. Mitgliedern von grosshandel-bw stehen die Mustervorlagen im Anschluss an diesen Artikel zur Verfügung.
Zum Thema Nachweisgesetz veranstaltet grosshandel-bw für Mitglieder am 05. August 2022 ein kostenfreies Web-Forum – nutzen Sie diese Gelegenheit zur Information und zum Austausch. Bei Fragen kommen Sie gerne auf das Team von grosshandel-bw zu.