Das gemeinsame Online-Seminar von BGA und Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz erfreute sich so reger Teilnahme, dass in Kürze eine weitere gemeinsame Veranstaltung geplant ist.
Ab 2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz für deutsche Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern und ab 2024 gilt es ebenfalls für deutsche Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern. Welche Anforderungen das Gesetz mit sich bringt, welche Auswirkungen es auch auf kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) haben kann und vor allem wie sich Unternehmen auf das Gesetz bestmöglich vorbereiten können, stellte der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e. V. (BGA) in Kooperation mit Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte am 09. November 2021 in einem Online-Seminar vor.
Frau Michaela Streibelt, Beraterin bei Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte stellte sechs Eckpunkte des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vor. Besonders bedeutsam war dabei das Risikomanagementsystem, welches unter anderem die Risikoanalyse, Präventions- und Abhilfemaßnahmen, den Beschwerdemechanismus und Berichterstattung beinhaltet. Außerdem arbeitete Frau Streibelt heraus, in welcher Form KMUs von dem Gesetz betroffen sein werden. Zwar sind KMUs aufgrund ihrer Größe nicht unmittelbar vom Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz betroffen, allerdings kann es – jedenfalls über die Vertragsbeziehungen zu den größeren Unternehmen – zu einer mittelbaren Betroffenheit kommen (sog. Spill-Over Effekt). So werden KMUs mittelbar z. B. durch Informationsabfragen in die Risikoanalyse ihrer Vertragspartner einbezogen. Auch im Rahmen der Präventions- und Abhilfemaßnahmen ist eine mittelbare Einbeziehung der KMU denkbar. Vorstellbar sind hier zum Beispiel bestimmte Anforderungen in Vertragsklauseln, Vorgaben die zur Lieferantenauswahl gemacht werden und die Einbeziehung in Kontrollmechanismen.
Herr Tim Richter, Berater bei Helpdesk Wirtschaft &Menschenrechte, stellte den Teilnehmern der Veranstaltung dann die beiden hilfreichen Tools „KMU-Kompass“ und „CSR Risiko-Check“ vor. Dabei handelt es sich um zwei kostenlose und frei zugängliche Online-Tools. Der CSR Risiko-Check informiert über Herausforderungen und Lösungsansätze und weist auf weiterführende Quellen hin. Auf Grundlage der Nutzerangaben werden individuell zugeschnittene Informationen zu relevanten Risiken und Hinweise zu entsprechenden Abhilfemaßnahmen ermittelt. Der KMU-Kompass unterstützt Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit. Soziale und ökologische Risiken entlang der eigenen Lieferkette können mit diesem Tool besser verstanden werden, was wiederum in die unternehmerische Sorgfalt einfließen kann.
Da die Veranstaltung von vielen Teilnehmern wahrgenommen wurde und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz auch weiterhin sehr relevant sein wird, sind weitere Veranstaltungen mit Helpdesk in Planung. grosshandel-bw informiert auch weiterhin zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und darauf bezogene Veranstaltungen.
Mitgliedern von grosshandel-bw steht die Präsentation zur Veranstaltung zum Download zur Verfügung.