Nachbericht

Personalarbeit im Erlebnisbad

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Sabine Reich

Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)

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Der Sprecher des Vorstands Herr Wildermuth-Reißer ließ es sich nicht nehmen, persönlich die Teilnehmer des Forums Personalarbeit zum Austausch über Themen aus der betrieblichen Praxis im beeindruckenden Neubau der REISSER AG in Böblingen zu begrüßen.

Guntram Wildermuth-Reißer (Sprecher des Vorstands, REISSER AG) und Boris Behringer (Hauptgeschäftsführer, grosshandel-bw)
Guntram Wildermuth-Reißer (Sprecher des Vorstands, REISSER AG) und Boris Behringer (Hauptgeschäftsführer, grosshandel-bw)

Im Jahr 2014 war das Zentrallager der Mitgliedsfirma von grosshandel-bw bei einem Großbrand zerstört worden, jetzt konnten die Teilnehmer des Forums Personalarbeit die neue Badausstellung und das erweiterte neu errichtete Zentrallager in einer  hochinteressanten Betriebsführung  im Anschluss an die zweimal im Jahr stattfindende Veranstaltung Forum Personalarbeit von grosshandel-bw bewundern.

Schwerpunktthemen des diesjährigen Forums waren Praxistipps für die mit der  Einrichtung eines Homeoffice verbundenen rechtlichen Fragen und die Änderungskündigung.

Das Büro zu Hause hat sicher Vorteile  für den Arbeitnehmer. Eine ausführliche konkrete Vereinbarung ist jedoch zwingend erforderlich, um Nachteile für den Arbeitgeber zu vermeiden. Die Kontrollpflichten des Arbeitgebers auf Basis seiner Verantwortlichkeit bei der Einhaltung der Vorschriften des Arbeitszeit-, Arbeitsschutz- und Datenschutzgesetzes enden nicht an der Wohnungstür des Arbeitnehmers. Genauso wichtig ist es auch, sich beim Scheitern des Mobilen Einsatzes eine wirksame Widerrufsmöglichkeit vorzubehalten. Denn nur bei rechtlich wirksamen Vereinbarungen kann der mobile Arbeitsplatz wieder ohne Änderungskündigung  und dem damit verbundenen Risiko entzogen werden. grosshandel-bw stellt den Mitgliedern eine Mustervereinbarung zur Verfügung.

Werksbegehung REISSER AG

Die Änderungskündigung in all Ihren Facetten war das zweite Schwerpunktthema auf der diesjährigen Veranstaltung. Die Änderungskündigung ist zwingend auszusprechen, wenn der Arbeitgeber die Möglichkeit hat, den Arbeitnehmer zu geänderten Vertragsbedingungen in zumutbarer Weise weiter zu beschäftigen, auch wenn der Arbeitnehmer die geänderte Tätigkeit  zunächst abgelehnt hat. Der Vorrang der Änderungskündigung vor der Beendigungskündigung war eine wichtige Botschaft, die es zu beachten gilt. An Form und Inhalt der Änderungskündigung werden von der Rechtsprechung hohe Anforderungen gestellt. Taktische Überlegungen spielen eine große Rolle bei dem zu machenden Änderungsangebot, denn der Arbeitnehmer hat mehrere Möglichkeiten auf die Änderungskündigung zu reagieren. Es wäre nicht das erste Mal, dass ein solches Verfahren mit der wirksamen Beendigung des Arbeitsverhältnisses endet. Eine gute Vorbereitung ist aber  entscheidend, die Juristen von grosshandel-bw unterstützen die Mitgliedsfirmen dabei gerne.

Natürlich durfte ein Überblick über interessante Urteile aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aus dem letzten Halbjahr nicht fehlen. In der Firmenrunde hatten die Teilnehmer wieder die Möglichkeit, eigene Fragestellungen zur Diskussion zu stellen und sich auszutauschen. Davon wurde rege Gebrauch gemacht.

Die Unterlagen über die Vorträge einschließlich der Mustervereinbarung zum Homeoffice stehen wie immer unseren Mitgliedsfirmen nachfolgend oder im Downloadbereich zum Download zur Verfügung.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form.
Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.