Der GKV-Spitzenverband hat die Übersicht „Grundsätzliche Hinweise zur Differenzierung der Beitragssätze in der Pflegeversicherung nach Anzahl der Kinder und Empfehlungen zum Nachweis der Elterneigenschaft“ veröffentlicht.
Wir hatten zuletzt am 13. Juni 2023 zur Pflegereform und insbesondere zu der Neufassung der Beiträge in der gesetzlichen Pflegeversicherung informiert (hier direkt zum Artikel). Jetzt gibt es von GKV-Spitzenverband die Übersicht „Beitragssatzdifferenzierung Pflegeversicherung 2023“, die Mitgliedern von grosshandel-bw exklusiv zur Verfügung steht. Darin werden weitere Hinweise zu den verschiedenen Beitragszahlergruppen (u. a. Kinderlose, vor 1940 geborene Personen, Eltern mit einem oder mehreren Kindern), zur Elterneigenschaft an sich, zur Verzinsung sowie zum Nachweisverfahren mit den Pflegekassen gegeben.
Mit weiteren Konkretisierungen ist zu rechnen. grosshandel-bw wird seine Mitglieder hierüber informieren.
Die Übersicht kann nachfolgend nach Login oder im Downloadbereich unter dem Thema HR & Arbeitsrecht/Praxishilfen heruntergeladen werden.