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Pflegereform: Mustervorlagen für die Meldung

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Anna Wilhelm

Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)

E-Mail-Kontakt
Tel: 0621 15003-25

Am 16. Juni 2023 hat der Bundesrat dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) abschließend zugestimmt. Es wird zum 01. Juli 2023 in Kraft treten. Hier finden Sie unterstützende Mustervorlagen.

Die gesetzliche Pflegeversicherung wird in zwei Schritten reformiert: Zum 1. Juli 2023 wird die erste Erhöhung der Beiträge unter Berücksichtigung der Kinderzahl erfolgen – Erläuterung und Staffelung der Beitrag siehe Artikel vom 13. Juni. In einem zweiten Schritt werden sämtliche Leistungsbeträge zum 1. Januar 2025 nochmals spürbar angehoben.

Das Bundesgesundheitsministerium hat zu dem Gesetz FAQ veröffentlicht, auf die wir Sie hinweisen möchten.

Mustervorlagen

Die Elterneigenschaft sowie die Anzahl der Kinder unter 25 Jahren müssen dem Arbeitgeber zur Ermittlung des Beitragssatzes nachgewiesen werden. In dem Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2025 gilt der Nachweis auch dann als erbracht, wenn das Mitglied auf Anforderung die erforderlichen Angaben zu den berücksichtigungsfähigen Kindern mitteilt (Selbstauskunft). Wenn Sie als Arbeitgeber dieses vereinfachte Selbstauskunftsverfahren nutzen möchten, stellen wir Ihnen im Anhang ein Muster-Informationsschreiben an die Beschäftigten sowie ein Muster für eine entsprechende Selbstauskunft zur Verfügung. Diese können bei der Abfrage nach berücksichtigungsfähigen Kindern hilfreich sein.

Bitte beachten Sie, dass diese Muster nach dem derzeitigen Stand des Gesetzes und unserer vorläufigen Einschätzung von Rechtsfragen entworfen wurden, das Gesetz aber noch nicht in Kraft getreten ist. Bei der Verwendung des Musters für eine Selbstauskunft besteht zudem ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats, so dass dieser im Vorfeld zu beteiligen ist.

Beachten Sie außerdem, dass in der Muster-Selbstauskunft nicht vorgesehen ist, dass das Geburtsdatum des Kindes/der Kinder abgefragt wird. Hier sollten Sie ggf. Rücksprache mit Ihrem Abrechnungsdienstleister halten, ob das Abrechnungsprogramm eine Erfassung des Geburtsdatums vorsieht. In dem Fall müsste das Muster entsprechend angepasst werden.

Die beiden Mustervorlagen können Sie nach Login abrufen.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form.
Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.

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