Gerade in der Corona-Pandemie sehen sich viele Unternehmen enormen wirtschaftlichen Belastungen ausgesetzt. Umso wichtiger sind Anreize, dass junge Menschen weiterhin ausgebildet werden und Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt werden.
Dem ist sich auch die Politik bewusst und hat deshalb eine Verlängerung und Anpassung des Bundesprogramms “Ausbildungsplätze sichern” beschlossen.
grosshandel-bw berichtete bereits unter https://grosshandel-bw.de/ausbildungspraemie-2-update/
Geplant sind insbesondere die folgenden Anpassungen:
1. Förderrichtlinie (Ausbildungsprämie, AusbildungsprämiePlus, Übernahmeprämie/Insolvenz, Zuschuss zur Ausbildungsvergütung bei Ausnahme von der Kurzarbeit):
- Die Ausbildungsprämien für von der Corona-Krise betroffene Betriebe, die durch Neueinstellungen ihr Ausbildungsniveau halten oder erhöhen, werden – rückwirkend zum 16. Februar 2021 – zunächst in bisheriger Höhe bis 31. Mai 2021 verlängert
- Ausweitung der Betriebsgrößenbeschränkung für alle Leistungen auf max. 499 statt bisher 249 Beschäftigte ab 1. Juni 2021
- Verdopplung der Prämien auf 4.000 € (Ausbildungsprämie), 6.000 € (AusbildungspämiePlus) und 6.000 € (Übernahmeprämie/Insolvenz) für das neue Ausbildungsjahr ab 1. Juni 2021
- künftiger Zuschuss zur Vermeidung von Kurzarbeit auch zur Ausbildervergütung in Höhe von 50 % (gedeckelt auf 4.000 Euro, zuzüglich 20 Prozent Sozialversicherungspauschale), wenn dieser ebenso wie der Auszubildende* von der Kurzarbeit ausgenommen wird
- “Lockdown II-Sonderzuschuss” in Höhe von 1.000 € für ausbildende Kleinstunternehmen mit bis zu 4 Beschäftigen, die im zweiten Lockdown trotz pandemiebedingter Schließung die Ausbildung für mind. 30 Tage fortgesetzt haben
- Die Übernahmeprämie wird bis Ende 2021 verlängert und außer bei Insolvenz möglich, wenn pandemiebedingte Kündigung oder Abschluss eines Auflösungsvertrages erfolgt ist, weil diesem die Fortführung der Ausbildung in Folge der Corona-Krise bis zum Ende nicht mehr möglich oder zumutbar ist
2. Förderlinie (Auftrags- und Verbundausbildung)
- Eine Prämie zur Förderung der Auftrags- und Verbundausbildung wird entweder an den Stammausbildungsbetrieb oder an den Interims-Ausbildungsbetrieb / die Überbetriebliche Berufsbildungsstätte (ÜBS) / den Ausbildungsdienstleister gezahlt. Die Antragsberechtigten verständigen sich untereinander, wer von ihnen die Prämie beantragt
- Die Prämienhöhe beträgt für jeden Auszubildenden, der an der geförderten Auftrags- oder Verbundausbildung teilnimmt, 450 Euro pro Woche, maximal 8.000 Euro
- Künftig können für pandemiebetroffene Unternehmen die Kosten für externe Abschlussprüfungsvorbereitungskurse für Auszubildende hälftig bezuschusst werden, maximal mit 500 Euro
Über die Einzeleinheiten wird grosshandel-bw nach Bekanntgabe der neuen Förderrichtlinien umgehend informieren.
*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird die männliche Sprachform verwendet.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form.
Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.