Wer mit Produkten handelt, ist einem erhöhten Haftungsrisiko ausgesetzt. Neben dem Hersteller hat auch der Vertriebshändler und Importeuer als „Quasi-Hersteller“ Produktbeobachtungs- Warnungs- und Gefahrabwendungspflichten.
Kein Unternehmen will für fehlerhafte Produkte haften, die nicht nur Sach-, sondern auch Personenschäden verursachen können, und kein Unternehmen möchte seine Produkte zurückrufen müssen. Eine Rückrufaktion ist nicht nur rufschädigend, sie kann sogar existenzbedrohend werden.
90 % der Produkthaftungsfälle „kommen“ von der Zuliefererseite. Dennoch gibt es bei vielen Unternehmen oft kein ausreichendes Product – Compliance zur Sicherstellung, dass die Produkte rechtskonform auf dem Wirtschaftsmarkt bereitgestellt werden. Dabei stehen die Unternehmen nicht nur im Fokus der Marktaufsicht, sondern aus nachvollziehbaren Gründen auch im Fokus der Marktbegleiter.
grosshandel-bw bot am 28.11.2019 zu dem wichtigem Thema Produkt- Compliance und Produkthaftung einen intensiven Austausch mit den erfahrenen Spezialisten der Luther- Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Stuttgart. Die beiden Referenten Jens-Uwe Heuer-James und Dr. Chibanguza gaben den Teilnehmern sehr anschaulich anhand vieler Praxisbeispiele wichtige Informationen, Tipps und Tricks, um mit diesem Thema richtig umzugehen. Viele Fragen zur ordnungsgemäßen Wareneingangskontrolle, zum Umgang mit sich widersprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, zur Risikoanalyse und Lieferantenaudit sowie zur Dokumentation eines aussagekräftigen Reklamationsmanagements wurden beantwortet und trotz des ernsten Themas mit einer gehörigen Portion Humor sehr kurzweilig vorgetragen.
Die Seminarunterlagen finden Mitglieder von grosshandel-bw im Mitgliederbereich.