Seit dem 03. Mai 2022 gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung Absonderung, die die Quarantänedauer für positiv getestete Personen in der Regel auf 5 Tage verkürzt.
Nachdem Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach am Montag, den 2. Mai 2022, die neuen Quarantäne-Empfehlungen des RKI bereits vorgestellt hat, folgt nun auch Baden-Württemberg diesen Empfehlungen und ändert die bisherigen Quarantäneregeln im Land. Die entsprechende Corona-Verordnung Absonderung (CoronaVO Absonderung) tritt am Dienstag, 3. Mai 2022, in Kraft.
Personen, die mittels Schnelltest oder PCR-Test positiv auf das Coronavirus getestet wurden, sind weiterhin behördlich verpflichtet, sich sofort in Quarantäne zu begeben. Nach Ablauf von 5 Tagen endet die Isolation, sofern die Betroffenen mindestens 48 Stunden keine Krankheitssymptome haben. Treten weiter Krankheitssymptome auf, muss die Isolation fortgesetzt werden. Sie endet dann spätestens wie bisher nach 10 Tagen. Ein negativer Test ist nicht mehr nötig, um die Isolation zu beenden.
Wurde der Erstnachweis des Erregers mittels Schnelltest vorgenommen, endet die Absonderung bereits mit dem Vorliegen eines zeitlich darauffolgenden negativen PCR-Testergebnisses.
Für Kontaktpersonen und haushaltsangehörige Personen entfällt die Quarantänepflicht – unabhängig vom Impfstatus – künftig vollständig, wobei eine 10-tägige Quarantäne weiterhin empfohlen wird.
Für Beschäftigte im medizinisch-pflegerischen Bereich gelten Besonderheiten bzgl. der Quarantäneregelungen.
Die CoronaVO Absonderung ist an die baden-württembergische CoronaVO gekoppelt, die derzeit bis zum 30.05.2022 befristet ist.