Außenwirtschaft

Rat verabschiedet Schlussfolgerungen zu EU-Binnenmarkt

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Boris Behringer

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Der EU-Rat hat am 27. Mai Schlussfolgerungen zu einem wettbewerbsfähigen Binnenmarkt angenommen. Darin werden die Fortführung des Abbaus grenzüberschreitender Hindernisse sowie eine gesteigerte Rechtssicherheit durch verhältnismäßige und transparente Regelungen gefordert.

Bedeutsame Politikfelder sollen verknüpft und ungerechtfertigte Hindernisse für den grenzüberschreitenden Handel ausgeräumt werden. Außerdem soll der künftige Binnenmarkt zukunftsfähig, digital und auf die Bedürfnisse der Unternehmen sowie ihre grenzüberschreitenden Tätigkeiten ausgerichtet sein.

Durch angepasste wirtschaftliche Rahmenbedingungen können Innovationen, Investitionen und Unternehmertum gefördert werden. Insbesondere für mittelständische Unternehmen sollen Regulierungen weniger komplex werden, sodass sie ihre unternehmerischen Tätigkeiten ausüben und neue Geschäftsmodelle entwickeln können. Bestehenden Binnenmarkthemmnissen werden durch Nutzerbefragungen nachgegangen, um diese abzubauen. So könnte auch die Umsetzung bestehenden Rechts effektiver werden.

Im März 2020 wird die Kommission einen Aktionsplan vorlegen, der jährliche Fortschrittsberichte vorsieht. Gemeinsam mit unserem Dachverband BGA befürworten wir einen gestärkten Binnenmarkt, denn nur so bleibt die EU als Global Player wettbewerbsfähig. Hierfür müssen digitale Rahmenbedingungen geschaffen werden. Handelshemmnisse sowie Bürokratie gilt es weiter abzubauen.

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Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.

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