grosshandel-bw spricht sich entschieden gegen einen verpflichtenden Anspruch auf Homeoffice-Arbeit aus.
Bundesarbeitsminister Heil hat angekündigt, bis zum Herbst dieses Jahres ein Gesetz zum Recht auf das Arbeiten von zu Hause vorlegen zu wollen. Es handelt sich dabei um ein im Koalitionsvertrag von Union und SPD enthaltenes Vorhaben. grosshandel-bw steht diesem Vorhaben kritisch gegenüber und teilt die Ansicht der BDA, die sich bereits im vergangenen Jahr gegen ein solches Gesetzesvorhaben ausgesprochen hat.
Die aktuelle Diskussion über die Einführung eines Rechtsanspruchs auf mobiles Arbeiten ist in höchstem Maße künstlich und überflüssig. Die beiderseitige Motivation, mobiles Arbeiten und Homeoffice dort einzusetzen, wo es möglich und sinnvoll ist und wo es die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben erleichtert, würde durch einen starren Rechtsanspruch beseitigt.
Rechtsansprüche drohen zu einer Spaltung der Belegschaft zu führen, da nicht alle Beschäftigten einen Rechtsanspruch praktisch nutzen könnten. Auch Verwerfungen am Arbeitsmarkt können ausgelöst werden: Arbeitgeber, die schon heute erhebliche Schwierigkeiten haben, Fachkräfte zu rekrutieren, werden in diesem Bemühen zusätzlich behindert, wenn sich Berufsanwärter, motiviert von einem Rechtsanspruch auf mobiles Arbeiten, eher für Beschäftigungen entscheiden, in denen dies möglich ist. Darüber hinaus ist das Weisungsrecht des Arbeitgebers hinsichtlich des Arbeitsortes und der Arbeitszeit konstitutiv für die Arbeitsbeziehungen und verfassungsrechtlich abgesichert.
Es sind vielerlei gesetzgeberische Flankierungen zur Förderung des mobilen Arbeitens und von Homeoffice denkbar, wie z. B. Erleichterungen im Bereich des Arbeitsschutzes und Klarstellungen im Bereich des Datenschutzes. Ein gesetzlicher Anspruch würde in keiner Weise der Förderung dieses Instruments dienen und neue Chancen der Digitalisierung in diesem Bereich abwürgen.
Abgeänderter Auszug aus der BDA-Pressemitteilung zum Rechtsanspruch auf mobiles Arbeiten vom 28.05.2019.